Bekanntmachung der unteren Fischereibehörde
Amtliche Bekanntmachung der unteren Fischereibehörde
Hiermit wird gemäß § 17 Absatz 2 Nr. 3 des Fischereigesetzes für das Land Brandenburg vom 13. Mai 1993 (GVBl. I/93 S. 178) in Verbindung mit § 1 der Verordnung über Sonderlehrgänge des Fischereischeins B (SoLFischV) vom 01. Dezember 1999 (GVBl. II/99 S. 670), zuletzt geändert durch die Verordnung zur änderung der Verordnung über Sonderlehrgänge zum Erwerb des Fischereischeines B vom 27. August 2001 (GVBl. II/01 S. 550), durch die untere Fischereibehörde des Landkreises Dahme-Spreewald bekannt gegeben, dass der
Sonderlehrgang zum Erwerb des Fischereischeines B
für Inhaber von an bestimmten Gewässern gebundenen Fischereirechten oder Mitgliedern einer traditionellen Spreewaldfischergemeinschaft
vom 16. Oktober 2004
bis voraussichtlich zum 05. Dezember 2004
in 03096 Burg (Spreewald)
Erste Kolonie 13 (Fiedermannhof)
in Verantwortung des Landkreises Spree-Neiße durchgeführt wird. Der Lehrgang wird gestaffelt an den Wochenenden (Sonnabend, Sonntag) erfolgen. Bewerber richten ihren schriftlichen
Antrag auf Zulassung zum Sonderlehrgang
bis zum 16. August 2004
an den Landkreis Spree-Neiße
untere Fischereibehörde
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz).
Die entsprechenden Formulare sind bei der unteren Fischereibehörde des Landkreises Dahme-Spreewald ab sofort in der Dienststelle Lübben (Spreewald), Beethovenweg 14 oder auf der Internetseite: www.landkreis-spree-neisse.de erhältlich. Dem Antrag ist der Nachweis des eigenen Fischereirechtes beziehungsweise der Mitgliedschaft in einer traditionellen Spreewaldfischergemeinschaft beizufügen. Aufgrund einer begrenzten Lehrgangskapazität können möglicherweise nicht alle Bewerber für den Sonderlehrgang berücksichtigt werden. Die Anträge werden daher nach dem Posteingang bearbeitet und entsprechend bei der Zulassung berücksichtigt.
Weitere Informationen zum Lehrgang erhalten Sie bei der unteren Fischereibehörde des Landkreises Dahme-Spreewald, Beethovenweg 14 in 15907 Lübben (Spreewald), Zimmer 416 oder unter der Telefonnummer 03546/20-1522.
untere Fischereibehörde Landkreis Dahme-Spreewald