Bekanntmachung der unteren Fischereibehörde
Amtliche Bekanntmachung der unteren Fischereibehörde des Landkreises Dahme-Spreewald
Anglerprüfung zur Erlangung des Fischereischeines A für das Jahr 2004
Die untere Fischereibehörde des Landkreises Dahme-Spreewald gibt auf der Grundlage des § 19 Fischereigesetz für das Land Brandenburg (BbgFischG) vom 13. Mai 1993 (GVBl. Bbg. I S. 178) in Verbindung mit § 3 der Verordnung zur änderung der Verordnung über die Anglerprüfung vom 23. Dezember 1997 den Termin für die nächste Anglerprüfung bekannt:
Sonnabend, den 31.07.2004
09.00 Uhr bis 11.00 Uhr
im Landratsamt Lübben, Verwaltungsstelle Beethovenweg 14
I. Die Prüfungsgebiete umfassen:
1. Fischkunde und –hege
2. Pflege der Fischgewässer
3. Fanggeräte und deren Gebrauch
4. Behandlung der gefangenen Fische
5. einschlägige Rechtsvorschriften
II. Anmeldung zur Prüfung:
Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist bis zum 26.07.2004 bei folgender Behörde schriftlich einzureichen:
Landkreis Dahme-Spreewald
Ordnungsamt
Untere Jagd- und Fischereibehörde
Beethovenweg 14
15907 Lübben
Telefon: 03546/201522 oder 201515
III. Die Prüfungsgebühr beträgt 25,56 Euro einschließlich Zeugniserteilung.
Der Landrat