Ausbildungsförderung für das neue Schuljahr beantragen
Studenten, Schüler und Teilnehmer beruflicher Fortbildungsmaßnahmen sollten schon jetzt Anträge zur Bundesausbildungsförderung (BAföG), Brandenburgischen Ausbildungsförderung (BbgAföG) oder zur Aufstiegsfortbildungsförderung (AFBG) für das Schuljahr 2020/21 stellen – egal, ob sie einen neuen Ausbildungsabschnitt beginnen oder den bisherigen Bildungsgang weiterhin besuchen. Auf eine rechtzeitige Antragstellung weist das Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises Dahme-Spreewald hin.
Neuregelung im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
Zum 01.08.2020 wird das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) geändert, so dass die Förderung der Erzieherausbildung ab dem Schuljahr 2020/2021 über das AFBG attraktiver gestaltet wird. Zu beachten ist jedoch, dass eine Förderung über das AFBG nur in Frage kommt, sofern die erforderliche Fortbildungsdichte (Verhältnis von Unterrichts- und Praktikumswochen) erfüllt ist. Interessierte die eine Ausbildung zum/zur ErzieherInnen anstreben oder Teilnehmer die bereits eine Ausbildung absolvieren erhalten weitere Informationen im Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises.
Zu den Vorteilen der Förderung durch das AFBG zählen:
- Elternunabhängige Förderung
- Anspruch ist im AFBG höher als im BAföG
- Unterhaltszahlungen werden als Vollzuschuss gewährt (bisher als Zuschuss und Darlehen)
Nachteile sind unter anderem:
- AFBG wird im letzten Ausbildungsjahr bis zu dem Monat gezahlt, in dem der letzte Unterricht stattfindet
- Prüfungsvorbereitungsphasen können nur über ein Darlehen gefördert werden
- Keine GEZ-Befreiung im AFBG
Auch für SchülerInnen die bisher BAföG-Leistungen bezogen haben, kann die Beantragung von Leistungen nach dem AFBG vorteilhafter sein. Jeder Antrag wird im Einzelfall geprüft, um die für den Auszubildenden günstigere Variante anzustreben. Auf Grund dieser Doppelprüfungen kann es allerdings in der Antragsbearbeitung zu Verzögerungen kommen.
Landrat Stephan Loge: „Lebenslanges Lernen ist heute wichtiger denn je. Mit dem Aufstiegs-BAföG zahlt der Staat für Fortbildungsmaßnahmen in Vollzeit oder Teilzeit. Es werden unabhängig vom Einkommen die Kosten für Lehrgänge und Prüfungen in Höhe von maximal 15.000 Euro übernommen und einkommensabhängig auch Kosten für die Lebenshaltung. Mit der Änderung des Aufstiegs-BAföG in 2020 steigt dieser Zuschuss auf 50%.“
Bei Fragen zur Antragsstellung steht Ihnen das Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises Dahme-Spreewald gern zur Verfügung.
Kontakt:
Buchstabe A-F Tel.: 03546/ 20-1814
Buchstabe G-K Tel.: 03546/ 20-1802
Buchstabe L-R Tel.: 03546/ 20-1715
Buchstabe S-Z Tel.: 03546/ 20-1731
Informationen sind unter folgendem Link zu finden:
https://www.dahme-spreewald.info/de/Bildung/Ausbildungsfoerderung/7571.html
