Ausbildungsförderung für das neue Schuljahr beantragen
Das Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises Dahme-Spreewald weist auf eine rechtzeitige Antragstellung für die Ausbildungsförderung für das neue Schuljahr 2011/2012 hin.
Auszubildende, die eine nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zu fördernde Ausbildung absolvieren oder beginnen, sollten bereits jetzt ihre Förderungsanträge für das neue Schuljahr beim Amt für Ausbildungsförderung einreichen.
Schülerinnen und Schüler, die im neuen Schuljahr die gymnasiale Oberstufe in den Jahrgangsstufen 11 oder 12 oder einen zweijährigen vollzeitschulischen Bildungsgang zum Erwerb der Fachhochschulreife an einer Fachoberschule besuchen, können ihre Anträge auf Ausbildungsförderung nach dem Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetz (BbgAföG) für das Schuljahr 2011/2012 ebenfalls ab sofort stellen.
Die Ausbildungsförderung wird frühestens ab dem Monat der Antragstellung gezahlt. Der Antrag muss daher spätestens in dem Monat, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, beim Amt eingehen.
Das Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises Dahme-Spreewald ist in der Regel zuständig für die Auszubildenden und Schüler, deren Eltern im Landkreis Dahme-Spreewald wohnen.
Die Antragsformulare sind beim Amt für Ausbildungsförderung bzw. im Internet erhältlich.
Anträge BAföG: www.das-neue-bafoeg.de/de/305.php
Anträge Brandenburgische Ausbildungsförderung:
https://secure.service.brandenburg.de/intelliform/forms/mwfk/bbgafoeg/index
Adresse:
Landkreis Dahme-Spreewald
Sozialamt
Amt für Ausbildungsförderung
Beethovenweg 14
15907 Lübben (Spreewald)
Ansprechpartner:
Frau Langner (A – G), Tel.: 03546 20-1814
Frau Lainer (H – K), Tel.: 03546 20-1802
Frau Kuhne (L – O), Tel.: 03546 20-1715
Frau Schulze (P – Z), Tel.: 03546 20-1731
Sprechzeiten:
Dienstag 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung