Pres­se­mit­tei­lung

2009 / 0074 - 14.04.2009

Aufstieg wird gefördert - Verbesserungen beim „Meister-BAföG“ -

Aufstieg wird gefördert

Verbesserungen beim „Meister-BAföG“ - Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)

Das im Jahr 1996 eingeführte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) fördert berufliche Aufstiegsfortbildungen in nahezu allen Berufsbereichen. Hierzu zählen Abschlüsse als Meister, Techniker, Fachwirt, Fachkaufmann, die in Teilzeit, Vollzeit, schulisch, außerschulisch oder als Fernunterricht absolviert werden können. Die Förderung erfolgt grundsätzlich ohne Altersbegrenzung und mit dem Ziel der Fachkräftesicherung in allen Altersgruppen.

Am 1. Juli 2009 tritt ein Zweites Gesetz zur Änderung des AFBG in Kraft. Die Aufstiegsfortbildung soll somit den Herausforderungen der Gegenwart und der Zukunft gerecht werden.
Neu ist, dass Fortbildungswillige zukünftig einen Förderanspruch auf eine und nicht nur auf die erste Aufstiegsfortbildung haben. So können Teilnehmer auch eine zweite oder dritte Aufstiegsfortbildung gefördert bekommen, wenn die vorausgegangene Aufstiegsfortbildung selbst oder anderweitig finanziert wurde.

Neben den bisher bestehenden Förderleistungen werden zukünftig weitere finanzielle Anreize geschaffen. Die erfolgreiche Beendigung der Maßnahme wird stärker in den Fokus gerückt, denn es werden 25 Prozent des auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren entfallenden Restdarlehens bei bestandener Prüfung erlassen. Alleinerziehende mit Kindern unter 10 Jahren erhalten zusätzlich pauschal einen monatlichen Kinderbetreuungszuschuss von 113,00 Euro. Für Fortbildungswillige mit Kindern in Vollzeitmaßnahmen erhöht sich der monatliche Förderbetrag für jedes Kind auf 210 Euro. Wobei 50% als Zuschuss und die andere Hälfte als Darlehen gewährt werden.
Alle Neuerungen gelten nur für Maßnahmen, die ab dem 01.07.2009 beginnen.

Mit der Novellierung des Gesetzes und damit verbundener zahlreicher Leistungsverbesserungen wird in den nächsten Jahren ein Anstieg der Geförderten erwartet. Laut dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) werden in den nächsten vier Jahren etwa 272 Millionen Euro zusätzlich in die Aufstiegsfortbildung investiert. Der Bund trägt hiervon etwa 212 Millionen Euro, die Länder rund 60 Millionen Euro.