Pres­se­mit­tei­lung

2017 / 0005 - 04.01.2017

Aufstallungspflicht für Geflügel gilt weiterhin

In den letzten Tagen wird vermehrt die Aufhebung von Sperrbezirken über die Medien gemeldet.

„Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Stallpflicht für Geflügel nicht mehr gilt.  Der Eintrag der hochpathogenen Tierseuche HPAIV in unsere Nutzgeflügelbestände wird weiterhin mit hoch eingeschätzt“, informiert  Amtstierärztin Dr. Jana Guth.

Sie weist darauf hin, dass die mit der Allgemeinverfügung vom 28. November 2016 angeordneten Biosicherheitsmaßnahmen einschließlich der Aufstallungspflicht für Geflügel weiterhin im gesamten Land Brandenburg gelten. Eine Lockerung oder Aufhebung der Schutzmaßnahmen ist derzeit  nicht vorgesehen.