Pres­se­mit­tei­lung

2015 / 0287 - 16.10.2015

Aufhebung der Tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut der Bienen

Die Amerikanische Faulbrut der Bienen für den Sperrbezirk 02/15 gilt als erloschen.

Der Landkreis Dahme-Spreewald, Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft, erlässt daher folgende Verfügung:

Die Sperrbezirksanordnung vom 17. Juli 2015 wird gemäß § 12 der Bienenseuchen-Verordnung aufgehoben.

Die Verfügung gilt ab dem Tag nach dieser Bekanntgabe.

Lübben, den 30. September 2015

Im Auftrag gez.Dr.Guth                                                                                                 Amtstierärztin