2015 / 0287 -
16.10.2015
Aufhebung der Tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut der Bienen
Die Amerikanische Faulbrut der Bienen für den Sperrbezirk 02/15 gilt als erloschen.
Der Landkreis Dahme-Spreewald, Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft, erlässt daher folgende Verfügung:
Die Sperrbezirksanordnung vom 17. Juli 2015 wird gemäß § 12 der Bienenseuchen-Verordnung aufgehoben.
Die Verfügung gilt ab dem Tag nach dieser Bekanntgabe.
Lübben, den 30. September 2015
Im Auftrag gez.Dr.Guth Amtstierärztin