2015 / 0218 -
07.08.2015
Aufhebung der Tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung vom 16. August 2012 und Erweiterung vom 20. April 2015 zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut der Bienen
Die Amerikanische Faulbrut der Bienen für den Sperrbezirk 01/15 gilt als erloschen.
Der Landkreis Dahme-Spreewald, Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft, erlässt daher folgende Verfügung:
1. Die Sperrbezirksanordnung vom 16. August 2012 und Erweiterung vom 20. April 2015 werden gemäß § 12 der Bienenseuchen-Verordnung aufgehoben.
2. Die Verfügung gilt ab dem Tag nach dieser Bekanntgabe.
Lübben, den 06.08.2015
gez.
Dr.Guth Amtstierärztin