Antragsflut für Elterngeld
Antragsflut für Elterngeld
Seit Jahresbeginn ist das neue Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz in Kraft.
Das neue Elterngeld bekommen alle Eltern, deren Kinder nach dem 01.01.2007 geboren werden. Für Kinder, die bis zum 31.12.2006 geboren wurden, gibt es weiterhin das Erziehungsgeld. Es wird maximal zwei Jahre gezahlt.
In den ersten beiden Quartalen 2007 wurden im Jugendamt des Landkreises Dahme-Spreewald 835 Erziehungsgeldanträge bearbeitet. Zusätzlich gingen 420 Anträge auf Bewilligung von Elterngeld ein. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres lagen rund 900 Anträge auf Zahlung von Erziehungsgeld vor.
Die Anzahl der Elterngeldanträge steigt weiter an, im Juni waren es 84, im Juli 118 und im August 116.
Oft kritisieren Betroffene, dass über die Höhe des Elterngeldes nicht schnell genug entschieden wird. Aufgrund der recht komplizierten Gestaltung des neuen Gesetzes und der Fülle an vorzuweisenden Belegen durch den Antragsteller steigt auch der Aufwand in der Verwaltung. Zurzeit beträgt die Bearbeitungsdauer für Elterngeldanträge im Jugendamt ca. 9 Wochen.
Für eine zügige Bearbeitung der Anträge ist es daher erforderlich, die Antragsvordrucke sehr gewissenhaft zu lesen und auszufüllen. Hierbei helfen die Hinweise und Erläuterungen, die den Anträgen beiliegen.
Wer Elterngeld beantragt, sollte sich rechtzeitig um folgende Unterlagen bemühen:
1. Meldebescheinigung über alle im Haushalt lebende Personen (Eltern und Kinder),
2. Nachweise über die Elternzeit (taggenauer Beginn und Dauer),
3. Bescheinigung der Krankenkasse über Beginn und Dauer des Bezugs von Mutterschaftsgeld
4. ggf. Bescheinigung des Arbeitgeberzuschusses,
5. die monatlichen Gehaltsbescheinigungen der letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes, ggf. aktueller Arbeitslosengeld II – Bescheid
6. ggf. Arbeitszeitbestätigung bei Teilzeittätigkeit nach Geburt des Kindes.
Einige Eltern nutzen die in den Medien vorhandenen Möglichkeiten, sich vorab einen Überblick zu verschaffen, welchen Anspruch sie haben werden (z. B. im Internet). Hierbei ist Vorsicht geboten, wenn man nicht später enttäuscht werden will, weil nicht alle erforderlichen Berechnungen kommentiert worden sind.
Wer im Landkreis Dahme-Spreewald lebt, erhält seinen Antrag bei den Standesämtern und Entbindungsstationen in Lübben und Königs Wusterhausen sowie im Amt für Jugend, Sport und Freizeit.
Für eine Beratung sollten insbesondere die Sprechtage Dienstag (08:00 Uhr – 18:00 Uhr) und Donnerstag (08:00 Uhr bis 16:00) genutzt werden.