Anglerprüfung zur Erlangung des Fischereischeines
Amtliche Bekanntmachung der unteren Fischereibehörde des Landkreises Dahme-Spreewald
Anglerprüfung zur Erlangung des Fischereischeines
Die untere Fischereibehörde des Landkreises Dahme-Spreewald gibt auf der Grundlage des § 19 Fischereigesetz des Landes Brandenburg in Verbindung mit § 4 der Verordnung über die Anglerprüfung den Termin für die nächste Anglerprüfung bekannt: Freitag , den 02.12.2011, 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr im großen Beratungsraum des Landratsamtes Lübben, Beethovenweg 14, Lübben/Spreewald.
I. Die Prüfungsgebiete umfassen:
1. Fischkunde und –hege
2. Pflege der Fischgewässer
3. Fanggeräte und deren Gebrauch
4. Behandlung der gefangenen Fische
5. einschlägige Rechtsvorschriften
II. Anmeldung zur Prüfung:
Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist bis zum 01.12.2011 bei folgender Behörde schriftlich einzureichen: Landkreis Dahme-Spreewald, Ordnungsamt, Untere Jagd- und Fischereibehörde, Beethovenweg 14, 15907 Lübben/Spreewald, Tel.: 03546/201522.
III. Die Prüfungsgebühr beträgt 25,00 Euro einschließlich der Zeugniserteilung.
Der Landrat