Pres­se­mit­tei­lung

2003 / 0098 - 05.08.2003

Anglerprüfung zur Erlangung des Fischereischeines A für das Jahr 2003

Anglerprüfung zur Erlangung des Fischereischeines A für das Jahr 2003

Die untere Fischereibehörde des Landkreises Dahme-Spreewald gibt auf der Grundlage des § 19 Fischereigesetz für das Land Brandenburg (BbgFischG) vom 13. Mai 1993 (GVBl. Bbg. I S. 178) in Verbindung mit § 3 der Verordnung zur änderung der Verordnung über die Anglerprüfung vom 23. Dezember 1997 den Termin für die nächste Anglerprüfung bekannt:

Sonnabend, den 13.09.2003
09.00 Uhr bis 11.00 Uhr

im Landratsamt Lübben, Reutergasse 12

I. Die Prüfungsgebiete umfassen:

1. Fischkunde und –hege
2. Pflege der Fischgewässer
3. Fanggeräte und deren Gebrauch
4. Behandlung der gefangenen Fische
5. einschlägige Rechtsvorschriften

II. Anmeldung zur Prüfung:

Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist bis zum 05.09.2003 bei folgender Behörde schriftlich einzureichen:

Landkreis Dahme-Spreewald
Ordnungsamt
Untere Jagd- und Fischereibehörde
Weinbergstraße
15907 Lübben
Telefon: 03546/201522 oder 201515

III. Die Prüfungsgebühr beträgt 25,56 Euro einschließlich Zeugniserteilung.


Der Landrat