Amtliche Bekanntmachung der Unteren Fischereibehörde
Amtliche Bekanntmachung der unteren Fischereibehörde des Landkreises Dahme-Spreewald
Anglerprüfung zur Erlangung des Fischereischeines A für das Jahr 2005
Die untere Fischereibehörde des Landkreises Dahme-Spreewald gibt auf der Grundlage des § 19 Fischereigesetz für das Land Brandenburg (BbgFischG) vom 13. Mai 1993 (GVBl. Teil I, S. 178 vom 19.05.1993) in Verbindung mit § 3 der Zweiten Verordnung zur änderung der Verordnung über die Anglerprüfung vom 25. Juli 2001 den Termin für die nächste schriftliche Anglerprüfung bekannt:
Sonnabend, den 01.10.2005
09.00 Uhr bis 11.00 Uhr
im Landratsamt Lübben, Reutergasse 12
I. Die Prüfungsgebiete umfassen:
1. Fischkunde und –hege
2. Pflege der Fischgewässer
3. Fanggeräte und deren Gebrauch
4. Behandlung der gefangenen Fische
5. einschlägige Rechtsvorschriften
II. Anmeldung zur Prüfung:
Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist bis zum 09.09.2005 bei folgender Behörde schriftlich einzureichen:
Landkreis Dahme-Spreewald
Ordnungsamt
Untere Jagd- und Fischereibehörde
Beethovenweg 14
15907 Lübben
Telefon: 03546 / 20-1522
III. Die Prüfungsgebühr beträgt 25,56 Euro einschließlich Zeugniserteilung.
Der Landrat