Pres­se­mit­tei­lung

2015 / 0187 - 14.07.2015

Allgemeinverfügung zum Entnahmeverbot von Wasser aus dem Miersdorfer See

Der Landkreis Dame-Spreewald hat in einer Allgemeinverfügung ein bis auf Widerruf geltendes Entnahmeverbot aus dem Miersdorfer See in Zeuthen/Miersdorf erlassen. Jegliche Entnahmen von Wasser aus dem Miersdorfer See sind untersagt. 
 
Hintergrund dieser amtlichen Verfügung ist die Wasserspiegelabsenkung und die damit einhergehende Verschlechterung des Wasserhaushaltes im Miersdorfer See.

In Abstimmung mit der Gemeinde Zeuthen wird das Entnahmeverbot vor Ort deutlich gekennzeichnet.
 
Die Allgemeinverfügung zum Entnahmeverbot aus dem Miersdorfer See kann unter dem folgenden Link eingesehen werden:

Allgemeinverfügung zum Entnahmeverbot von Wasser aus dem Miersdorfer See