Pres­se­mit­tei­lung

2021 / 0035 - 19.02.2021

Afrikanische Schweinepest erstmals in Dahme-Spreewald nachgewiesen

Referenzlabor bestätigt Virus bei einem Wildschwein / Restriktionszonen bleiben erhalten

Nach den amtlich festgestellten Ausbrüchen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Schwarzwild in benachbarten Kreisen ist die Tierseuche nun erstmals auch im Landkreis Dahme-Spreewald bei einem Wildschwein nachgewiesen worden. Das Landeslabor Berlin-Brandenburg hatte den Verdachtsbefund am Mittwochnachmittag mitgeteilt. Die erforderliche Bestätigung durch das Nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI / Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit) ist am heutigen Freitagmorgen, 19. Februar 2021, erfolgt.

Der Fundort des toten Tieres befindet sich im bereits festgelegten Kerngebiet 3, das sowohl Teile des Landkreises Oder-Spree als auch Dahme-Spreewald (rund 2.100 Hektar) umfasst. Es handelt sich bei dem infizierten Kadaver um einen Frischling, der nordöstlich von Trebitz (Lieberose) in unmittelbarer Nähe zur Oder-Spree-Kreisgrenze geborgen wurde. Verstärkte Fallwildsuchen durch ortskundige Suchtrupps rund um die Fundstelle werden bereits durchgeführt. „Leider war der erste ASP-Fall auch auf unserem Kreisgebiet nur eine Frage der Zeit. Wir sehen uns aufgrund unserer umfänglichen Vorbereitungen und bereits umgesetzten Maßnahmen allerdings sehr gut für die weitere Tierseuchenabwehr gerüstet“, sagt Dahme-Spreewald-Landrat Stephan Loge.

Da der jüngste Positiv-Kadaverfund innerhalb der bestehenden Kernzone liegt, hat dies keine weiteren Auswirkungen auf die bereits im Dahme-Spreewald-Kreis festgelegten Restriktionszonen, betont ASP-Krisenstabsleiterin und Dezernentin Heike Zettwitz. Die per Tierseuchenallgemeinverfügung am 11. Dezember 2020 durch Dahme-Spreewalds Amtstierärztin Dr. Jana Guth zum Schutz gegen die ASP festgelegten Gemarkungen und Maßnahmen bleiben somit erhalten: das Kerngebiet (Trebitz, Jamlitz, Ullersdorf), das Gefährdete Gebiet (Jamlitz, Leeskow, Ullersdorf, Blasdorf, Doberburg, Goschen, Lieberose, Trebitz, Goyatz, Jessern, Lamsfeld, Ressen, Speichrow und Zaue) sowie die  Pufferzone (Alt Zauche, Wußwerk, Byhleguhre, Byhlen, Alt-Schadow, Biebersdorf, Bückchen, Dollgen, Dürrenhofe, Glietz, Gröditsch, Groß Leine, Groß Leuthen, Klein Leine,  Krugau, Kuschkow, Leibchel, Neu Schadow, Plattkow, Pretschen, Schulen-Wiese, Wittmannsdorf, Briesensee, Caminchen, Neu Zauche, Groß Liebitz, Guhlen, Mochow, Siegadel, Butzen, Laasow, Sacrow, Waldow und Straupitz).

„Weiße Zone“ fast fertig umzäunt
Der Bau einer festen Doppel-Umzäunung der sogenannten „weiße Zone“ (ca. 8.700 Hektar) auf dem Dahme-Spreewald-Territorium befindet sich unmittelbar vor der Fertigstellung, bestätigt die untere Jagdbehörde. Bei der „weißen Zone“ handelt es sich um einen zirka fünf Kilometer breiten Streifen, der die Kerngebiete wie ein Halbkreis auf dem Gebiet der Landkreise Oder-Spree, Spree-Neiße und Dahme-Spreewald umschließt. Ein Elektrozaun um das Kerngebiet in Dahme-Spreewald war bereits vor Weihnachten durch einen festen Wildschutzzaun ersetzt worden − dieser bildet den inneren Ring. Der Zaunbau für den insgesamt rund 24 Kilometer langen äußeren Ring der „weißen Zone“ innerhalb des Landkreises wird spätestens Ende Februar abgeschlossen sein.

Bejagung in „weißer Zone“ ab März
Entscheidend für die Tierseuchenbekämpfung und damit das Zurückdrängen der Afrikanischen Schweinepest ist die drastische Reduzierung des Schwarzwildbestandes. Sobald die „weißen Zone“ vollständig umzäunt ist, beginnt im März die möglichst komplette Entnahme der Wildschweine dort und im Kerngebiet. Mehrere Jäger aus den betroffenen Jagdgebieten wurden durch den Landkreis Dahme-Spreewald zur tierschutzkonformen Entnahme mittels Fallen geschult. In den nächsten Wochen werden weitere Fanganlagen zum Einsatz kommen. Der ASP-Krisenstab hat dafür gestern die Anschaffung von insgesamt 30 sogenannten Saufängen in Auftrag gegeben. Parallel befindet sich die Kreisverwaltung auch mit den Forst- und Landwirten in enger Abstimmung. Die Bejagungsstrategie in den ASP-Restriktionszonen hat das zuständige Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV) am gestrigen Donnerstag mit einem entsprechenden Erlass konkretisiert. Auf dieser Grundlage wird das Kreisveterinäramt nun eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen.