Änderung der Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Dahme-Spreewald
Änderung der Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Dahme-Spreewald
Ab 01.09.2008 gilt die geänderte Satzung für die Schülerbeförderung im Landkreis Dahme-Spreewald.
Entsprechend dieser Satzungsänderung fällt die Eltern- bzw. Eigenbeteiligung volljähriger Schüler für den Besuch von Grundschulen, weiterführenden allgemein bildenden Schulen, Förderschulen und beruflichen Schulen (Fachoberschule und Berufsfachschule – Schüler ohne eigenes Einkommen) weg.
Bereits eingezahlte Eltern- bzw. Eigenanteile werden zurück überwiesen. In begründeten Fällen wird jedoch nach wie vor ein Elternanteil erhoben.
Die Vertragsformulare für das Schuljahr 2008/ 2009 gelten weiterhin.
Für Fragen steht Ihnen das Amt für Schulverwaltung und Kultur, Schulweg 13 in 15711 Königs Wusterhausen, Tel. 03375/ 262430 zur Verfügung.