Wohn­geld

Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) wird für Mieter als Mietzuschuss und für Eigentümer, die ihr Wohneigentum selbst nutzen, als Lastenzuschuss gewährt. Es wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als Zuschuss zu den Aufwendungen für Wohnraum auf Antrag gewährt.

Der Bewilligungszeitraum beginnt am ersten des Monats, in dem der Wohngeldantrag gestellt worden ist und wird in der Regel für 12 Monate bewilligt.

Die Gewährung von Wohngeld sowie dessen Höhe sind abhängig vom Familieneinkommen (maßgeblich ist hier das Jahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder), von der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder sowie von der Höhe der zuschussfähigen Miete oder Belastung.

Ausgeschlossen von Leistungen nach dem Wohngeldgesetz sind EmpfängerInnen anderer Sozialleistungen, wenn bei der Berechnung der jeweiligen Leistung Kosten der Unterkunft berücksichtigt worden sind.

Dies gilt u. a. für EmpfängerInnen von:

  • Leistungen des Bürgergeldes nach dem SGB II,
  • Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII,
  • Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII,
  • Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie
  • Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII,

wenn alle zum Haushalt gehörenden Personen zu den Empfängern dieser Leistungen gehören. Das gilt auch für Familienmitglieder, wenn bei der Berechnung für eine der oben genannten Leistungen die Kosten der Unterkunft berücksichtigt worden sind.

Landkreis Dahme-Spreewald
Sozialamt
Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald)

Zuständigkeitsbereich

Gemeinde Heidesee, Amt Schenkenländchen, Amt Unterspreewald, Gemeinde Märkische Heide,
Gemeinde Heideblick, Stadt Luckau, Stadt Lübben (Spreewald), Amt Lieberose/Oberspreewald

Telefon
A – G, Sa + Sb 03546 20-1769
I – L, Sd - So 03546 20-1745
M – Q 03546 20-1726
R, U – Z, Scha – Sche, Sp – Sz 03546 20-1805
H, Schf – Schz, Selbständige 03546 20-1703
T 03546 20-1711
Landkreis Dahme-Spreewald
Sozialamt
Brückenstraße 41, 15711 Königs Wusterhausen
Zuständigkeitsbereich Telefon
Bestensee, Königs Wusterhausen X – Z, Wildau A – F 03375 26-2218
Königs Wusterhausen C – J 03375 26-2541
Königs Wusterhausen K – R 03375 26-2120
Königs Wusterhausen A – B, S – V 03375 26-2109
Königs Wusterhausen Wa – We, Wildau G – Z 03375 26-2114
Mittenwalde, Schulzendorf 03375 26-2116
Königs Wusterhausen Wf – Wz, Schönefeld 03375 26-2112
Eichwalde, Zeuthen 03375 26-2115