Jugendliche im Alter zwischen 15 und 17 Jahren benötigen zum Eintritt in das Berufsleben und für den Berufsausbildungsvertrag eine Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Diese wird im Land Brandenburg durch die zuständigen Gesundheitsämter durchgeführt. Hierbei soll unter anderem beurteilt werden, ob die Gesundheit oder Entwicklung des Jugendlichen durch die Ausübung bestimmter Arbeiten gefährdet ist und daher gemieden werden sollte. Die individuelle Krankheitsvorgeschichte wird hierbei berücksichtigt.
Erforderliche Unterlagen
- Erhebungsbogen für die Personensorgeberechtigten
Bitte sorgfältig Zuhause ausfüllen. - Impfausweis
- Sehhilfe/ Brille, Hörgeräte, ärztliche oder therapeutische Befunde sofern vorhanden
Was wird gemacht?
- Hörtest, Sehtest (inkl. Farbsehen und Stereosehen)
- Urintest (bitte ausreichend trinken)
- Ärztliche Erfassung der Krankheitsvorgeschichte
- Ärztliche Untersuchung
Da regelhaft Herz, Lunge und Abdomen sowie der Bewegungsapparat untersucht wird und somit eine Teilentkleidung erfolgt, empfehlen wir praktische Kleidung und ggf. eine kurze Sporthose mitzubringen/ anzuziehen. - Die Untersuchung inklusive Seh- und Hörtest dauert in der Regel 30 – 45 min
Gebühren
Die Kosten der Untersuchungen trägt das Land. (§ 44 JArbSchG)
Bei Verlust der ausgestellten ärztlichen Bescheinigung und Wunsch der Neuausstellung wird eine Gebühr fällig. Bitte melden Sie sich telefonisch oder bei Mail beim Kinder- und Gesundheitsdienst
Rechtsgrundlagen
- § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) i.V.m. § 1 u. 3 Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung (JArbSchUV)
- § 35 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
