Sach­ge­biet Migra­tion

Zu sehen sind die Räumlichkeiten des Sachgebietes Migration.

Liebe MitbürgerInnen,

willkommen im Bereich Ausländerrecht /Einbürgerungsrecht im Landkreis Dahme-Spreewald.

Unser Fachbereich ist zuständig für alle Fragen, die im Zusammenhang stehen mit der Einreise, dem Aufenthalt und der Einbürgerung ausländischer Mitbürger, die ihren gewöhnlichen (Wohn) Aufenthalt im Territorium des Landkreises Dahme-Spreewald haben.

Ein Ausländer hat seinen rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt im Gebiet des Landkreises Dahme-Spreewald, wenn er genehmigungsfrei und nicht nur vorübergehend, sondern auf nicht absehbare Zeit hier lebt. Dies ist der Fall, wenn er hier nach den tatsächlichen Verhältnissen seinen Lebensmittelpunkt hat. Hierfür bedarf es mehr als der bloßen Anwesenheit des Betroffenen während einer bestimmten Zeit (vgl. BVerwG, U. v. 26.04.2016 – 1 C 9/15).
Als Nachweis für einen rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt gilt in der Regel

  • eine vom zuständigen Einwohnermeldeamt ausgestellte Meldebescheinigung über den alleinigen oder Hauptwohnsitz und
  • das Nichtvorliegen einer Wohnsitzauflage für einen anderen Landkreis oder ein anderes Bundesland

Weiterhin ist unser Fachbereich seit dem 01.10.2020 gemäß der Ausländerrechtszuständigkeitsverordnung des Landes Brandenburg - AuslRZV zuständig für alle Fragen zur Fach­kräf­te­zu­wan­de­rung für das Land Bran­den­burg.

Unser Fachbereich vollzieht dabei Bundesrecht als Pflichtaufgabe nach Weisung und betreut dabei aktuell ca. 15.026 ausländische Mitbürger und deren Angehörige (St.28.02.2025).

Damit wir für Sie schnell und effizient arbeiten können, nutzen Sie bitte unsere DIGI­TALEN ANGE­BOTE.

BEACHTEN Sie bitte unsere nachfolgenden Hinweise für die Antragsbearbeitung.

Ergänzend zu dem im Sachgebiet Migration angebotenen Leistungen stellt der Landkreis Dahme-Spreewald seit dem 01.10.2024 über das Welcome Center des Landkreises zusätzliche Beratungsangebote bereit. Für Fragen zu Sozialleistungen können Sie sich auch direkt an die im Landkreis zuständigen sozialen Träger wie z.B.

wenden.

Rechtliche Grundlagen unseres Handelns sind im wesentlichen folgende Bundesgesetze, deren nachgeordnete Vorschriften und Verordnungen sowie direktes Europarecht:

  • Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet – AufenthG
  • Aufenthaltsverordnung – AufenthV
  • Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern - Frei­zügG/EU
  • Asylgesetz – AsylG
  • Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern – BeschV
  • Visa­kodex

Für notwendige persönliche Vorsprachen finden sie uns in 15711 Königs Wusterhausen in der 2. Etage des Verwaltungsgebäudes im Schulweg 1 b (Wegbe­schrei­bung). Für eine persönliche Vorsprache buchen Sie bitte unbedingt über unsere Onli­ne­ter­min­ver­gabe einen Termin.

Wir beraten zu

Zu sehen ist ein 3d Männchen der einen Bücherstapel trägt. (© fotomek - stock.adobe.com)

Welche Formu­lare benötige ich, wenn ich nicht das Digitalangebot nutze?

Wir freuen uns auf Sie.

Ihr Team des Sachgebietes Migration im Landkreis Dahme-Spreewald