Das Kreisarchiv Dahme-Spreewald blickt – unter Einbeziehung seiner Vorgängerinstitutionen – auf fast 70 Jahre Verantwortung für die Sicherung, Erhaltung und Bereitstellung des schriftlichen Erbes der Region zurück. Es dient heute sowohl als kulturelle Einrichtung für Forschung und Bildung als auch als moderner Dienstleister für die Kreisverwaltung und ist die älteste Kultureinrichtung in Trägerschaft des Landkreises.
Nach 1945 versuchte die Provinzialregierung Mark Brandenburg, gefährdetes staatliches und kommunales Archivgut zu erfassen und vor weiterer Vernichtung zu schützen. In vielen Gemeinden fehlten jedoch Archive und erfahrenes Personal, sodass engagierte Privatpersonen Akten mit einfachen Mitteln zusammentrugen. Ein erheblicher Teil der Unterlagen, vor allem aus der NS-Zeit, wurde aus Angst vor späteren rechtlichen Konsequenzen vernichtet oder als Brennmaterial genutzt. Erst nach Gründung der DDR stellte eine Anordnung von 1949 das Schriftgut der Behörden unter strafrechtlichen Schutz und verbot Vernichtungen ohne Genehmigung. Die Verordnung über das Archivwesen von 1950 und die Anordnung von 1951 zur Errichtung von Kreis- und Stadtarchiven legten den Grundstein für ein zentral gesteuertes Archivwesen und verpflichteten die Kreise zur Einrichtung fachlich geleiteter Archive.
Im Kreis Lübben entstand 1952 ein Kreisarchiv, im Kreis Königs Wusterhausen 1955. Über die Gründung des Luckauer Kreisarchivs finden sich keine Dokumente. Die Gemeinden wurden nun dazu angehalten, historisch wertvolle Bestände entweder selbst zu archivieren oder an das zuständige Kreisarchiv abzugeben. In den 1950er- und 1960er-Jahren wurden umfangreiche Bestände aus den Gemeinden an die Kreisarchive Lübben, Luckau und Königs Wusterhausen abgegeben. Die Berichte des Lübbener Kreisarchivars Richard Klinkmüller weisen jedoch auf gravierende Mängel hin. Akten lagen in feuchten Kammern oder auf Dachböden, Ordner waren unsystematisch oder gar nicht beschriftet. Hinzu kamen Personalmangel und häufige Stellenwechsel. Alle drei Kreisarchive waren über Jahrzehnte als Ein-Personen-Archive organisiert, oft mit fachfremden und schlecht bezahlten Kräften. Ausbildungsmöglichkeiten im Archivwesen wurden zwar ab den 1950er-Jahren aufgebaut, konnten die strukturellen Defizite aber nur teilweise ausgleichen.
Abb: 1 und 2: Anordnung zur Errichtung von Stadt- und Kreisarchiven, 26. Februar 1951.
Die Kreisarchivare und -archivarinnen übernahmen zusätzlich den Aufbau von Verwaltungsarchiven und die Betreuung der Registraturen der Kreisverwaltungen. Nach Bildung des Staatssekretariats für Innere Angelegenheiten 1954 kam die fachliche Aufsicht über die Archivarbeit im Kreis hinzu. Die Verordnung über das staatliche Archivwesen von 1965 definierte mit dem „Staatlichen Archivfonds“ erstmals das gesamte öffentliche Archivgut als unveräußerlich und genehmigungspflichtig bei Ausfuhr. Kreisarchive wurden zuständig für die Überlieferung der Räte der Kreise, ihrer nachgeordneten Organe und der Gemeinden ohne eigenes Archiv. Ältere Bestände der Kreisverwaltungen gingen in die Verantwortung der Staatsarchive über. Zugleich wurden die Kreisarchive in politisch bedeutsame Projekte eingebunden, etwa in Quellennachweise zur Geschichte der Arbeiterbewegung, in die Unterstützung von Ortschroniken und in die Erfassung von Dokumenten zur NS Zeit für Zwecke der DDR Geschichtspolitik.
Ab Mitte der 1950er-Jahre hatten die Kreisarchivare bei der Ausarbeitung auch die Aufgabe, Betriebsarchive volkseigener Betriebe zu inspizieren und anzuleiten. Im Kreis Königs Wusterhausen stellte sich heraus, dass nur ein Betrieb einen hauptamtlichen Archivar beschäftigte. Meist erledigten Sekretärinnen oder Verwaltungsleiter die Archivarbeit nebenbei. Die Archivverordnung von 1976 erweiterte die Zuständigkeit der Kreisarchive auf Genossenschaften und kooperative Einrichtungen. Gleichzeitig wuchs der ökonomische Druck. Seit den 1960er-Jahren sollten Archive durch die Zuführung von Altpapier zum Wirtschaftskreislauf einen messbaren „ökonomischen Nutzen“ erzielen. Wettbewerbe zwischen Kreisarchiven, etwa 1988 im Bezirk Potsdam, bewerteten unter anderem die Menge abgegebener Unterlagen und boten Prämien. Das erhöhte zwar die Aufmerksamkeit der Verwaltungsleitungen, führte aber auch zu überzogenen Kassationen, die Lücken in der Überlieferung hinterließen. In den 1980er-Jahren entstanden erste langfristige Konzeptionen zur Entwicklung des Archivwesens, so im Kreis Königs Wusterhausen 1983 und 1987, mit Plänen zur Zusammenlegung von Verwaltungsarchiven und zur personellen Stärkung.
Die politische Wende 1989/90 brachte einen tiefen Einschnitt auch für das Archivwesen mit sich. Mit der kommunalen Selbstverwaltung konnten die Kreise nun eigenständig über ihre Archive entscheiden. Zunächst stand die Sicherung des Schriftguts der Räte der Kreise im Vordergrund. Zusätzlich sollten Akten von aufgelösten Betrieben und Produktionsgenossenschaften übernommen werden. Viele dieser Betriebe gaben jedoch nur Lohnunterlagen ab oder vernichteten ihre Akten vollständig, sodass für die historische Forschung nur begrenzt aussagekräftige Materialien zur Verfügung stehen. Die Sicherung der Unterlagen der Staatssicherheit oblag den Staatsarchiven, da die Kreisarchive mit ihren knappen Ressourcen diese Aufgabe nicht hätten leisten können.
1994 trat das Brandenburgische Archivgesetz in Kraft. Es schuf erstmals eine verbindliche Grundlage für das kommunale Archivwesen, definierte Aufgaben und Ziele der Archive und ermöglichte eine gezielte Förderung. Mit Landesmitteln konnten technische Ausstattung, Magazine und bauliche Bedingungen vieler Archive verbessert werden.
Die Kreisgebietsreform in Brandenburg, beschlossen 1992, führte zur Bildung des Landkreises Dahme-Spreewald bestehend aus den Kreisen Lübben, Luckau und Königs Wusterhausen. Damit mussten auch die drei Kreisarchive organisatorisch zusammengeführt werden. Wegen Raumnot, baulicher Mängel und fehlenden Fachpersonals war eine zentrale Lösung zunächst nicht realisierbar. Die Archive wurden an den bisherigen Standorten weitergeführt. In Lübben lagerten Bestände in einem fensterlosen Zivilschutzkeller ohne Belüftung. In Luckau befanden sich Akten in einer Baracke, in Königs Wusterhausen in beengten Kellerräumen. Erst der Umbau des historischen Ständehauses in Lübben, abgeschlossen 1998, brachte eine deutliche Verbesserung.
Bestände aus Lübben und Luckau wurden im Dachgeschoss mit neuen Magazinräumen und Büros untergebracht. Ein gemeinsam mit dem Brandenburgischen Landeshauptarchiv genutzter Lesesaal verbesserte die Benutzungsbedingungen. Allerdings waren die Kapazitäten rasch ausgeschöpft, und statische Probleme durch Erschütterungen der angrenzenden Bundesstraße begrenzten die Nutzung zusätzlich. 2002 wurde in einem ehemaligen Berufsschulgebäude im Beethovenweg eine weitere Außenstelle eingerichtet, die aber wiederum nur provisorische Lösungen für Aufzug, Zugang und Sanitäreinrichtungen bot. Ein Bericht von 2006 bezifferte die Auslastung des Archivs auf rund 87 Prozent. Es standen nur noch geringe Reserven zur Verfügung.
Die Übernahme umfangreicher Sozialhilfeakten in den Jahren 2005 bis 2007 verschärfte die Raumnot. Neue magazintaugliche Räume wurden zunächst in einem ehemaligen Asylbewerberheim in Görlsdorf und später in der leerstehenden Luckauer Förderschule gefunden. Damit war das Kreisarchiv zeitweise auf vier Standorte verteilt.
Überlegungen zu einem Neubau in Lübben wurden zurückgestellt, als die Stadt Luckau nach Schließung der Förderschule 2008 und der Justizvollzugsanstalt Luckau das denkmalgeschützte Hafthaus 1 als Archivstandort anbot. Das Hafthaus liegt in unmittelbarer Nähe der zur Kulturkirche umgebauten ehemaligen Klosterkirche mit Museum und Stiftungsbibliothek. Damit eröffnete sich die Chance, ein zusammenhängendes Kulturquartier im Stadtzentrum zu entwickeln.
Unter Berücksichtigung denkmalpflegerischer Anforderungen wurde das Hafthaus in zwei Bereiche gegliedert. Im öffentlichen Teil blieben die historischen Strukturen weitgehend erhalten. Die andere Hälfte des Gebäudes wurde entkernt, sodass nur die Außenwände stehen blieben. In diese Hülle wurde ein fünfgeschossiger Magazinkubus aus Stahlverbundbau eingefügt. Jedes Geschoss mit etwa 140 Quadratmetern bietet Platz für Regalanlagen. Insgesamt entstand so eine Lagerkapazität von rund 5.800 laufenden Metern, ausgelegt auf die Bedarfe der nächsten drei Jahrzehnte.
Die Baukosten von etwa drei Millionen Euro wurden überwiegend von der Stadt Luckau getragen, die das Gebäude vom Land Brandenburg übernommen hatte. Das Land unterstützte das Vorhaben finanziell. Der Landkreis beteiligte sich mit einer einmaligen Mietzahlung über 43 Jahre. So konnte ein vom Verfall bedrohtes Areal gesichert und zu einem Kulturstandort mit überregionaler Bedeutung entwickelt werden. Mit der Einweihung des neuen Kreisarchivs im umgebauten Hafthaus 1 in Luckau am 4. Februar 2011 erreichte die Entwicklung des Kreisarchivs Dahme-Spreewald einen wichtigen Meilenstein.
Parallel zum baulichen Ausbau wurde die inhaltliche Arbeit des Archivs professionalisiert. Nach 1990 konzentrierte sich die Arbeit zunächst auf die Sicherung und grobe Erschließung des Bestands, um der steigenden Zahl von Benutzern gerecht zu werden. Heimatforscher, Ortschronisten und Bürger stellten zahlreiche Anfragen, etwa zu Eigentums- und Rentenfragen. Seit 2005 werden die Bestände systematisch neu geordnet. Seit 2006 erfolgt die Verzeichnung EDV-gestützt. Als erstes Archiv in Brandenburg stellte das Kreisarchiv Dahme-Spreewald dann im Jahr 2011 seine Datenbanken öffentlich zur Recherche im Internet zur Verfügung.
Mit der Übernahme der historischen Stadtbestände von Lübben (2017) und Luckau (2026) erweiterte sich die Stellung des Kreisarchivs als kultureller Erinnerungs- und Wissenschaftsstandort im Landkreis noch einmal. Das Archiv verfügt nun über Schriftgut, welches bis in das 14. Jahrhundert zurückgeht.
