Der Landkreis Dahme-Spreewald als öffentlicher Träger der Jugendhilfe ist im Rahmen der Gesamtverantwortung gemäß §§ 79, 80 SGB VIII verpflichtet, nachfolgend genannte Leistungen einer Erziehungs- und Familienberatung sicherzustellen.
Das Auswahl- und Bewerberverfahren richtet sich an anerkannte Träger der freien Jugendhilfe.
Die durchführende Stelle verfährt im Sinne des § 74 SGB VIII (Interessenbekundungsverfahren) in Verbindung
mit § 144 BbgKJG. Es handelt sich hierbei nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages.
Das Ziel dieses jugendhilfespezifischen Auswahl- und Bewerberverfahren ist es, Interessierte für das Angebot zu erkunden sowie die eingereichten Unterlagen zu prüfen, zu bewerten und einen Träger der freien Jugendhilfe für die Umsetzung der Leistung, unter Berücksichtigung allgemeiner Haushaltsgrundsätze (Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit), auszuwählen.
Erziehungs- und Familienberatung ist ein niederschwelliges Hilfsangebot für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, Eltern und an der Erziehung beteiligter Personen. Sie verbindet individuelle Hilfen mit präventiven Angeboten.
Die Erziehungs- und Familienberatungsstellen des Landkreises Dahme-Spreewald befinden sich in freier Trägerschaft mit Hauptsitzen in den Städten Wildau, Königs Wusterhausen und Lübben. Der Träger Kindheit e. V. erfüllt das untern genannt Leistungsspektrum an den Standorten Wildau (Trägersitz), Groß Ziethen und Schönefeld. Der Trägers Kindheit e. V. ist ebenfalls Träger des Mehrgenerationshauses in Schönefeld. Hierzu erfolgt in Kürze ebenfalls ein Auswahl- und Bewerberverfahren durch den Landkreis Dahme-Spreewald.
Die Vereinbarung mit dem Träger Kindheit e. V. endet zum 31.12.2026. Der Träger hat angezeigt, dass eine neue Vereinbarung nicht angestrebt wird und das Vertragsverhältnis somit endet.
Der Landkreis Dahme-Spreewald benötigt unter Berücksichtigung der Trägervielfalt eine Familien- und Erziehungsberatungsstelle im Norden des Landkreises, vorzugsweise in der Gemeinde Schönefeld, da die Gemeinde die bevölkerungsstärkste Region im Landkreis darstellt. Der Träger sollte über regionale und kommunale Kenntnisse verfügen. Wünschenswert sind weiterhin Fremdsprachenkenntnisse (mindestens Englisch, weitere Sprachen von Vorteil).
Der Landkreis Dahme-Spreewald gibt in seiner allgemeinen Leistungsbeschreibung eine allgemeine Beschreibung der Hilfe, Umfang und Ziele der Leistung bis hin zu Rahmenbedingungen zum Personal und Qualitätsentwicklung und –sicherung vor.
- § 8 SGB VIII Beratung Kinder und Jugendliche
- § 8b SGB VIII Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
(insoweit erfahrene Fachkraft) - § 16 Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII Angebote der Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung
und Entwicklung junger Menschen - § 17 SGB VIII Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung
- § 18 SGB VIII Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts
- § 28 SGB VIII Erziehungsberatung
- § 35a SGB VIII Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung
oder drohender seelischer Behinderung - § 41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige
- Feste barrierefreie Beratungsstelle in Schönefeld und Außensprechstunden in angrenzenden Sozialräumen (Zeuthen, Eichwalde, Schulzendorf, Wildau)
- Die Beratungsstelle oder eine Außenstelle sollte über einen Kontakt- und Begegnungsraum als neutraler Raum für Familien verfügen.
- 01.01.2027
- Staatlich anerkannte Sozialarbeit, staatlich anerkannte Sozialpädagogik,
- Fachhochschul- Hochschul- und Universitätsabschlüsse aus den Fachrichtungen, soziale Arbeit, Erziehungswissenschaften, Psychologie, Heil- und Rehapädagogik, Psychotherapie für Kinder und Jugendliche (Allgemeine Leistungsbeschreibung der Erziehungs- und Familienberatung)
- Qualifizierung als insoweit erfahrene Fachkraft im Kinderschutz
- Gesamtkostenfinanzierung mittels Vereinbarung gemäß § 77 SGB VIII
- qualifiziertes, multidisziplinäres Fachteam mit einem Mindeststellenumfang von mind. 0,75 VZE je Person (Allgemeine Leistungsbeschreibung für die Erziehungs- und Familienberatung)
Finanzierungsgrundsätze richten sich nach der „Allgemeinen Leistungsbeschreibung für die Erziehung- und Familienberatung im Landkreis Dahme-Spreewald“ und die „Richtlinie des Landkreises Dahme-Spreewald über die Finanzierung der Leistungsbereiche Hilfen zur Erziehung gemäß §§ 27 ff. SGB VIII, der Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII und weiterer Unterstützungsleistungen“.
- Konzeptentwurf mit folgenden Inhalten:
- Leistungsumfang und Zielgruppen
- Arbeitsformen und Arbeitsmethoden
- mögliche Umfänge und Standorte von Sprechstunden außerhalb der festen Beratungsstelle
- Beschreibung eines Eingangsmanagements ohne Wartelisten
- Umgang mit Beratungen während gerichtlicher Verfahren
- Krisenintervention / Methoden der Beratung im Rahmen § 8b SGB VIII
- Darstellung von Präventions- und Gruppenangeboten
- Vorschläge für eine zukunftsorientierte Beratungsarbeit unter Bezugnahme gesellschaftlicher Entwicklungen
- Möglichkeiten einer Selbstevaluation
- Organisation, Qualifikation und Erfahrung des für den Auftrag vorgesehenen Personals. Hierzu zählen insbesondere: Aufstellung des multiprofessionellen Teams (§ 28 Abs. 2 SGB VIII) Qualifikation und Erfahrung des Personals (Fachkräfte im Sinne § 72 SGB VIII)
- Fort- und Weiterbildung, Supervision
- Beschreibung der Netzwerk- und Kooperationspartner und Öffentlichkeitsarbeit
- Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe (§ 75 SGB VIII)
- Gewaltschutzkonzept
- Darstellung jugendspezifischer Erfahrungen, Reverenzen
Formelle Voraussetzungen
- Liegen die Unterlagen vollständig und fristgerecht vor?
- Liegt eine Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe vor?
- Erfüllt der Träger die Voraussetzungen gemäß § 74 SGB VIII?
Es gelangen nur die Bewerbungen in die Auswahl und Bewertung, die die formellen Voraussetzungen erfüllen.
Grundlage für die Bewertung der Konzeptentwürfe sind die nachfolgenden Kriterien.
Fachliche Kompetenz des Trägers
- Erfüllung des vorgegebenen Leistungsspektrums
- Erfüllung des Leistungsspektrums zum 01.01.2027
- Ziel- und Aufgabenbezogene Betrachtung im Konzeptentwurf
- Prävention- und Gruppenangebote
- Feste Beratungssprechstunden in Schönefeld und mögliche Außensprechstunden in angrenzenden Sozialräumen
- Vielfalt der Arbeitsmethoden
- Einhaltung der Qualifikationsanforderungen der pädagogischen Fachkräfte und Bildung eines multiprofessionellen Teams
- Vorhalten von insoweit erfahrenen Fachkräften
- Jugendspezifische Erfahrungen, Reverenzen
Jedes Kriterium erhält eine Bewertung in Punkten.
- 0 bis 3 Punkte kein oder ein geringer Erfüllungsstand
- 4 bis 7 Punkte durchschnittlicher Erfüllungsstand
- 8 bis 10 Punkte hoher Erfüllungsstand
Verfahrenshinweise:
Die Unterlagen für das Auswahl- und Bewerberverfahren sind bis zum 29.05.2026 vollständig postalisch oder persönlich, jedoch in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk “Bewerberverfahren Familien- und Erziehungsberatungsstelle” einzureichen bei:
Landkreis Dahme-Spreewald
Amt für Kinder, Jugend und Familie
z.H. Frau Krause (AL) persönlich
Beethovenweg 14 in 15907 Lübben oder
Max-Werner-Straße 7a in 15711 Königs Wusterhausen
