Unternehmenskarten werden auf die Firma/ das Unternehmen ausgestellt. Es können eine oder mehrere Karten beantragt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt bei Erstausstellung und Erneuerung fünf Jahre.
Die Beantragung ist persönlich aber auch postalisch möglich. Bei postalischer Beantragung wird darauf hingewiesen, dass nur vollständig ausgefüllte Anträge einschl. der notwendigen Anlagen bearbeitet werden können. Die Ausgabe der Karten erfolgt an den Unternehmer oder die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berufenen Personen.
Folgende Angaben sind zu machen und durch Unterlagen nachzuweisen:
- Name, Anschrift und Sitz des Unternehmens (bitte hierzu Gewerbeanmeldung/-ummeldung in Kopie beifügen)
- Geburts- und Familienname, Vornamen, Tag und Ort der Geburt sowie Anschrift des Unternehmers (Kopie Personalausweis beifügen) oder bei juristischen Personen der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berufenen Personen (Kopie Handelsregisterauszug beifügen).
Den Antrag auf Erteilung einer Unternehmenskarte senden Sie bitte an das Straßenverkehrsamt.
Gebühren
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Hinweis: Der Antrag auf Erneuerung der Fahrer- und Unternehmerkarten darf frühestens sechs Monate vor Ablauf der Gültigkeit gestellt werden.