Trichinenuntersuchung im Landkreis Dahme-Spreewald wird digitalisiert
Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz stellt in Zusammenarbeit mit der unteren Jagdbehörde das Antragsverfahren zur Trichinenprobenentnahme um. Dies betrifft insbesondere Jäger und Wildvermarkter, die Wildfleisch vor dem Verzehr auf Trichinen untersuchen lassen müssen. Für trichinenuntersuchungspflichtiges Wild, insbesondere Schwarzwild aber auch andere empfängliche Tierarten, wie z.B. Waschbären gilt wie bisher auch eine Untersuchungspflicht auf Trichinen vor dem Zerwirken bzw. Weiterverarbeiten.
Neu ist, dass nicht mehr wie bisher ein Wildursprungsschein händisch auszufüllen ist. Stattdessen erfolgt die Datenerfassung vollständig digital über die DiWiMa®-App. Sämtlichen Daten zum erlegten Stück werden in der App erfasst und die Wildmarke kann ebenso in der App eingescannt werden. Dann kann die Probe bei den bekannten Annahmestellen abgegeben werden, wo sie auch mittels App gescannt und im System erfasst wird.
Das Untersuchungsergebnis und die Freigabe zum Verzehr werden unmittelbar nach der Untersuchung auf das Smartphone geschickt, weswegen dann noch am selben Tag mit der Verarbeitung begonnen werden kann. Somit wird das Verfahren erheblich beschleunigt und für Jäger*innen vereinfacht.
Personen, die Trichinenproben im Landkreis abgeben wollen, werden gebeten, beiliegendes Schreiben zu beachten, um ab dem 01.03.2026 vorbereitet zu sein.
