Untere Fische­rei­be­hörde

Die untere Fischereibehörde berät Sie in allen Fragen zum Fischereigesetz, zum Erwerb des Fischereischeins und zur Durchführung der Anglerprüfung. Die Tätigkeit der unteren Fischereibehörde dient der Durchsetzung der im Fischereigesetz des Landes Brandenburg (BbgFischG) geregelten Hegepflicht der Gewässer, der zweckmäßigen Gestaltung von Fischereibezirken, der Festlegung von Bedingungen zur Fischereipacht, der Sicherstellung einer waidgerechten Ausübung der Fischerei, der Durchführung der Fischerprüfungen sowie der Aufsicht über die Fischereigenossenschaften.

Zur fachlichen Beratung aller Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung sowie wichtiger Einzelfragen steht der Fischereibehörde ein Fischereiberater zur Verfügung.

Nachfolgend finden Sie Informationen zur Angelfischerei im Landkreis Dahme-Spreewald:

Seit dem 01. August 2006 dürfen Kinder und Erwachsene im Land Brandenburg Friedfischangeln ohne Fischereischein. Das Angeln ist ab dem vollendeten achten Lebensjahr erlaubt. Dabei sind alle rechtlichen Bestimmungen, insbesondere fischereirechtlicher, tierschutzrechtlicher und naturschutzrechtlicher Art zu beachtet.

Folgende Unterlagen müssen Sie als Angler mit sich führen:

  1. Fische­rei­ab­ga­be­marke (eingeklebt in die Nachweiskarte)
  2. Angel­karte für das jeweilige Gewässer
  3. Fische­reischein (nur erforderlich, wenn mit einer Raubfischmontage geangelt wird)

Die Regelungen für ausländische Touristen finden Sie hier.

Die Aufsicht über die Fischerei wird von der Fischereibehörde sowie den Beamten der Polizei wahrgenommen. Amtlich verpflichtete Fischereiaufseher weisen sich mit einem Dienstausweis aus und sind berechtigt, die Angelunterlagen, die Angeln und den Fang zu kontrollieren und Verstöße zur Anzeige zu bringen. Wir bitten Sie, die Arbeit der Fischereiaufseher zu unterstützen.

Die erforderlichen Grundkenntnisse zum Friedfischangeln wurden in einem Informationsheft zusammengefasst. Dieses Heft erhalten Sie bei der unteren Fischereibehörde oder in Angelgeschäften.

Allgemeine Hinweise zur Angelfischerei in Brandenburg - in anderen Sprachen finden Sie unter https://mleuv.bran­den­burg.de/mleuv/de/ueber-uns/oeffent­lich­keits­a­r­beit/vero­ef­fent­li­chungen/detail/~01-11-2024-angel­fi­scherei-in-bran­den­burg-allge­meine-hinweise#.

Bitte beachten Sie, dass keine Barzahlung möglich ist. Die Zahlung kann daher ausschließlich per EC-Karte erfolgen.