Gemäß des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz - BbgBKG)
Zur Unterstützung der dem Landrat und dem Landkreis nach diesem Gesetz obliegenden Aufgabenerfüllung bestellt der Landrat nach vorheriger Anhörung der Wehrführungen der öffentlichen Feuerwehren einen Kreisbrandmeister und eine Stellvertretung. Die Funktionen können hauptamtlich oder ehrenamtlich durch Ehrenbeamte auf Zeit wahrgenommen werden. Sind der Kreisbrandmeister oder seine Stellvertreter als Ehrenbeamte auf Zeit tätig, beträgt ihre Amtszeit sechs Jahre. Eine erneute Bestellung ist zulässig.
Kreisbrandmeister LDS
Christian Liebe
Kreisbrandmeister@dahme-spreewald.de
Stellv. Kreisbrandmeister + Einheitsführer Gefahrstoffeinheit LDS
Andreas Ziesemer
kreisbrandmeister@dahme-spreewald.de
stellv. Kreisbrandmeister + Einheitsführer Brandschutzeinheit LDS
Henry Strasen
kreisbrandmeister@dahme-spreewald.de
stellv. Kreisbrandmeister + Einheitsführer der Schnelleinsatzeinheit Führung
Thomas Lemmler
