Kreis­brand­meister

Gemäß des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz - BbgBKG)

Zur Unterstützung der dem Landrat und dem Landkreis nach diesem Gesetz obliegenden Aufgabenerfüllung bestellt der Landrat nach vorheriger Anhörung der Wehrführungen der öffentlichen Feuerwehren einen Kreisbrandmeister und eine Stellvertretung. Die Funktionen können hauptamtlich oder ehrenamtlich durch Ehrenbeamte auf Zeit wahrgenommen werden. Sind der Kreisbrandmeister oder seine Stellvertreter als Ehrenbeamte auf Zeit tätig, beträgt ihre Amtszeit sechs Jahre. Eine erneute Bestellung ist zulässig.

 

Kreisbrandmeister LDS

Christian Liebe

Kreis­brand­meis­ter@dahme-spree­wald.de

Stellv. Kreisbrandmeister + Einheitsführer Gefahrstoffeinheit LDS

Andreas Ziesemer

kreis­brand­meis­ter@dahme-spree­wald.de

stellv. Kreisbrandmeister + Einheitsführer Brandschutzeinheit LDS

Henry Strasen

kreis­brand­meis­ter@dahme-spree­wald.de

stellv. Kreisbrandmeister + Einheitsführer der Schnelleinsatzeinheit Führung

Thomas Lemmler

kreis­brand­meis­ter@dahme-spree­wald.de