Zivil- und Kata­s­tro­phen­schutz

Katastrophenschutz-Leuchttürme (KatS-Lt)

Katastrophenschutz-Leuchttürme
© BBK - Bund.de

Grundsätzlich sollen die KatS-Lt in bevölkerungsschutzrelevanten Notfällen, wie im Falle eines großflächigen und langanhaltenden Stromausfalls als zentrale Anlaufstellen für die Bevölkerung dienen. Die Bürgerinnen und Bürger erhalten hier Informationen zur Schadenslage. Des Weiteren werden Erste Hilfe, Trinkwassernotversorgung, die Möglichkeit, Notrufe abzusetzen sowie die Organisation von Hilfsmaßnahmen für Personen, die auf Unterstützung angewiesen sind (z.B. Menschen mit Behinderung), angeboten. Die KatS-Lt können auch als zeitlich begrenzte Wärmeinseln genutzt werden. Darüber hinaus erfolgt die Bereitstellung von Lademöglichkeiten für mobile Kommunikationsgeräte.

© Quelle: MIK Bran­den­burg.

Hier finden Sie weiter­füh­rende Infor­ma­ti­onen des Minis­te­rium für Inneres und Kommu­nales des Landes Bran­den­burg sowie alle Stand­orte der Kata­s­tro­phen­schutz­leuchtürme in Bran­den­burg.

Stand­orte Katas­tro­pen­schutz Leucht­türme im Land­kreis Dahme-Spree­wald.

Katastrophenschutz

Als untere Katastrophenschutzbehörde ist der Landkreis für die Planung vorbeugender Maßnahmen zum Schutz vor Katastrophen zuständig.

Was sind Katastrophen?

Katastrophen sind insbesondere Naturereignisse oder durch Mensch oder Technik verursachte Ereignisse, die eine Beeinträchtigung oder unmittelbare Gefährdung von Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen, erheblicher Sachwerte, lebensnotwendiger Unterkünfte oder der Versorgung der Bevölkerung bedeuten und dabei zugleich erhebliche Störungen oder unmittelbare Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung verursachen, durch Kräfte der Feuerwehren und des Rettungsdienstes und trotz Nachbarschaftshilfe nicht in angemessener Zeit beseitigt werden können und den Einsatz der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes unter einheitlicher Führung erfordern.

Eine Katastrophe kann nur der Landrat oder ein von ihm Beauftragter ausrufen. In diesem Fall werden alle anfallenden Kosten durch den Landkreis getragen.

Zur Bekämpfung einer Katastrophe bedient sich der Landrat des Katastrophenschutzstabes, der sich aus diesbezüglich ausgebildeten Mitarbeitern der Kreisverwaltung und Fachberatern zusammensetzt. Zur Durchführung der dringend erforderlichen Arbeiten und Maßnahmen zieht der Landrat Hilfsorganisationen, Feuerwehren, Polizei, Bundeswehr, Technisches Hilfswerk sowie Katastrophenschutz- und Brandschutzeinheiten hinzu. Wenn die Situation es erfordert können auch Bürger zur Mithilfe verpflichtet werden sowie Fahrzeuge und technische Geräte privater Firmen abgefordert werden.

Katastrophenschutzhelfer

Der Katastrophenschutz lebt vom Engagement ehrenamtlicher Helfer. Möchten Sie sich im Katastrophenschutz einbringen, können Sie sich an die unten angegeben Personen wenden. Weitere Information zum Ehrenamt können sie hier downloaden.