Um die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung zu erlangen, stehen mehrere Rechtsgrundlagen zur Verfügung die überwiegend im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geregelt sind. Eine Einbürgerung geschieht nie automatisch, sondern nur auf Antrag. Man unterscheidet zwischen Ermessens- und Anspruchseinbürgerungen nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz.
Wenn Sie beabsichtigen, sich einbürgern zu lassen, steht Ihnen die Staatsangehörigkeitsbehörde des Landkreises bereits vor der Antragstellung beratend zur Seite. An wen Sie sich dabei wenden können, erfahren Sie auf dieser Seite.
Folgende Unterlagen müssen Sie in jedem Fall einreichen. Bei der Beratung zum Einbürgerungsverfahren kann sich aber herausstellen, dass noch weitere Unterlagen erforderlich sind.
Einbürgerungsantrag (den Einbürgerungsantrag können Sie hier stellen)
- Passfoto
- aktuelle erweiterte Meldebescheinigung und Meldebescheinigungen der Wohnorte der letzten 5 Jahre in Deutschland
- gültiger Nationalpass oder Reiseausweis
- Geburtsurkunde und ggf. Eheurkunde
- aktueller Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis)
- Nachweise zur Sicherung des Lebensunterhalts
- bei Arbeitnehmern: Arbeitsvertrag und die letzten 3 Gehaltsnachweise,
- bei Selbstständigen: Gewerbeanmeldung und aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung und letzter Einkommenssteuerbescheid
- bei Transferleistungsempfängern: aktueller Leistungsbescheid (z. B. Arbeitslosengeldbescheid, BAföG-Bescheid, Rentenbescheid)
- Krankenversicherung
- Krankenversicherungsbescheinigung der Krankenkasse (Bescheinigung § 175 SGB V)
- Rentenversicherung
- Rentenversicherungsverlauf der Rentenversicherung
- Nachweis der Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung
- Als Nachweis gelten:
- ein Zertifikat „Test Leben in Deutschland“ oder Zertifikat „Einbürgerungstest“ oder,
- ein Abschluss einer allgemeinbildenden deutschen Schule (mind. Hauptschule, oder Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule), oder
- eine deutsche 3jährigen Berufsausbildung, oder
- ein abgeschlossenes Studium der Rechts-, Gesellschafts-. Sozial-, Politik- oder Verwaltungswissenschaften
- Nachweis über Deutschkenntnisse auf mind. B1 Niveau
- Als Nachweis gelten:
- ein anerkanntes Sprachzertifikat (z.B.: Telc, Goethe, Deutschtest für Zuwanderer), oder alternativ:
- der Nachweis eines deutschen Schulabschlusses oder
- der Nachweis über den Abschluss einer deutschen 3-jährigen Berufsausbildung oder eines deutschsprachigen Studiums
- Nachweis über den Wohnraum:
- Mietvertrag oder
- Haus oder Eigentumswohnung (Grundbuchauszug und Tilgungsplan der Bank)
- bei Miteinbürgerungen von Kindern:
- Reisepass
- Aufenthaltstitel
- Geburtsurkunde
- Krankenversicherungsnachweis
- bei Schülern Schulbescheinigung und die Schulzeugnisse der letzten 4 Jahre bzw. bei Kita-Kindern die Kita-Bescheinigung und Feststellung über die Sprachentwicklung
Bei Personen über 16 Jahren ist jeweils ein eigenständiger Antrag zu stellen.
Die Staatsangehörigkeitsbehörde befindet sich inKönigs Wusterhausen auf der ersten Etage im Verwaltungsgebäude im Schulweg 1b in 15711 Königs Wusterhausen.
Damit wir uns effektiv um Ihre Anliegen und Fragen kümmern können, bitten wir sie, uns nach Möglichkeit nur über unseren Email-account Einbuergerung@dahme-spreewald.de zu kontaktieren. Bitteverzichten Sie auch auf die Verlinkung mit anderen Emails (cc oder bc).Dies führt hier zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand.
Zudem werden alle eingehenden Emails zu Einbürgerungsfragen auf unseren zentralen Email-account zur Bearbeitung weitergeleitet.
Aufgrund der großen Anzahl aktuell eingehender Anträge auf Einbürgerung können derzeit persönliche Beratungen zur Einbürgerung nur schriftlich erfolgen. Zu notwendigen persönlichen Vorsprachen zu Einbürgerungsverfahren werden Sie durch unsere Mitarbeitenden in geeigneter Form eingeladen.