Staats­an­ge­hö­rig­keits­be­hörde

Um die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung zu erlangen, stehen mehrere Rechtsgrundlagen zur Verfügung die überwiegend im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geregelt sind. Eine Einbürgerung geschieht nie automatisch, sondern nur auf Antrag. Man unterscheidet zwischen Ermessens- und Anspruchseinbürgerungen nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz.

Wenn Sie beabsichtigen, sich einbürgern zu lassen, steht Ihnen die Staatsangehörigkeitsbehörde des Landkreises bereits vor der Antragstellung beratend zur Seite. An wen Sie sich dabei wenden können, erfahren Sie auf dieser Seite.

Folgende Unterlagen müssen Sie in jedem Fall einreichen. Bei der Beratung zum Einbürgerungsverfahren kann sich aber herausstellen, dass noch weitere Unterlagen erforderlich sind.

  • Einbür­ge­rungs­an­trag (den Einbürgerungsantrag können Sie hier stellen)
    Das Antragsformular und weitere Formblätter wird Ihnen unverzüglichpostalisch oder elektronisch übermittelt, wenn Sie uns per E-Mail (Einbu­er­­ge­rung@dahme-spree­wald.de) oder per Post dazu kontaktieren und Ihren positiven "Quick-Check" übermitteln.
  • Passfoto
  • aktuelle Meldebescheinigung und Meldebescheinigungen der Wohnorte der letzten 5 Jahre in Deutschland
  • gültiger Nationalpass oder Reiseausweis
  • aktueller Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis)
  • Nachweise zur Sicherung des Lebensunterhalts
    • bei Arbeitnehmern: Arbeitsvertrag und die letzten 3 Gehaltsnachweise,
    • bei Selbstständigen: Gewerbeanmeldung und aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung und letzter Einkommenssteuerbescheid
    • bei Transferleistungsempfängern: aktueller Leistungsbescheid (z. B. Arbeitslosengeldbescheid, BAföG-Bescheid, Rentenbescheid)

Die Staatsangehörigkeitsbehörde befindet sich in Königs Wusterhausen auf der zweiten Etage im Verwaltungsgebäude im Schulweg 1b in 15711 Königs Wusterhausen.

Damit wir uns effektiv um Ihre Anliegen und Fragen kümmern können, bitten wir sie, uns nach Möglichkeit nur über unseren Email-account Einbu­er­ge­rung@dahme-spree­wald.de zu kontaktieren.
Bitte verzichten Sie auch auf die Verlinkung mit anderen Emails (cc oder bc). Dies führt hier zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand.
Zudem werden alle eingehenden Emails zu Einbürgerungsfragen auf unseren zentralen Email-account zur Bearbeitung weitergeleitet.

Aufgrund der großen Anzahl aktuell eingehender Anträge auf Einbürgerung können derzeit persönliche Beratungen zur Einbürgerung nur schriftlich erfolgen. Zu notwendigen persönlichen Vorsprachen zu Einbürgerungsverfahren werden Sie durch unsere Koll*nnen in geeigneter Form eingeladen.