Kita-Finan­zie­rung

Der Landkreis Dahme-Spreewald hat als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Aufgabe, die Kindertagesbetreuung nach § 1 KitaG (Rechtsanspruch) zu gewährleisten. Durch den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit den kreisangehörigen Kommunen und Ämtern wurde diese Aufgabe vollumfänglich an die Kommunen übertragen.

Der Aufgabenbereich Kita-Finanzierung umfasst:

  • Finanzierung des notwendigen pädagogischen Personals der Kindertagesstätten
  • Erstattung der Elternbeitragsfreiheit/Elternbeitragsentlastung
  • Erstattung der Kindertagespflegeentgelte
  • Finanzierung anteilige Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung für die Kindertagespflegepersonen
  • Finanzierung von anderen Angeboten der Kindertagesbetreuung
  • Finanzierung der Sprachförderung
  • Finanzierung von Förderprogrammen des Landes Brandenburg
  • Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen der Qualitätsverbesserung der Kindertagesbetreuung