Der Landkreis Dahme-Spreewald hat als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Aufgabe, die Kindertagesbetreuung nach § 1 KitaG (Rechtsanspruch) zu gewährleisten. Durch den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit den kreisangehörigen Kommunen und Ämtern wurde diese Aufgabe vollumfänglich an die Kommunen übertragen.
Der Aufgabenbereich Kita-Finanzierung umfasst:
- Finanzierung des notwendigen pädagogischen Personals der Kindertagesstätten
- Erstattung der Elternbeitragsfreiheit/Elternbeitragsentlastung
- Erstattung der Kindertagespflegeentgelte
- Finanzierung anteilige Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung für die Kindertagespflegepersonen
- Finanzierung von anderen Angeboten der Kindertagesbetreuung
- Finanzierung der Sprachförderung
- Finanzierung von Förderprogrammen des Landes Brandenburg
- Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen der Qualitätsverbesserung der Kindertagesbetreuung
Downloads
- Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen und Essengeld für die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes in einer Kindertagespflegestelle gemäß Kindertagesstättengesetz des Landes Brandenburg - Kindertagespflegebeitragssatzung Stand:01.01.2024
- Richtlinie über die Förderung von anderen bedarfserfüllenden Angeboten der Kindertagesbetreuung Stand:20.07.2022
- Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen der Qualitätsverbesserung der Kindertagesbetreuung Stand:01.01.2019
- Richtlinie zur Finanzierung der Kindertagespflege (gültig ab 01.07.2024) Stand:01.07.2024