Geflü­gel­pest (Vogel­grippe)

Bitte weiterhin wachsam bleiben

Am Freitag, den 14. März 2025, wurde die anzeigepflichtige Tierseuche Aviäre Influenza, allgemein bekannt als Geflügelpest oder Vogelgrippe, in einer Kleinsthaltung in Schlabendorf amtlich festgestellt. Über eine Pres­se­mit­tei­lung wurde berichtet. Damit handelt es sich um den ersten Fall von Geflügelpest im Landkreis Dahme-Spreewald in einem Nutzgeflügelbestand seit 2017.
Um die Ursache des Erregereintrages zu ermitteln, werden nun epidemiologische Ermittlungen durchgeführt. Aufgrund von Ausnahmeregelungen der EU wurde vorerst auf die Ausweisung einer Sperrzone verzichtet.
 
Alle Geflügelhalter und Geflügelhalterinnen sind nun angehalten, bei ihren Tieren vermehrt auf folgende Symptome zu achten: Fieber, Teilnahmslosigkeit, Appetitlosigkeit, verminderte Legeleistung, Atemnot, gesträubtes Gefieder, Ödeme an Kopf, Hals, Kamm und Kehllappen oder Blutungen bzw. blaurote Verfärbungen an den Ständern, der Unterhaut oder an Kamm und Kehllappen. Bei diesen Symptomen oder wenn in kurzer Zeit gleich mehrere Tiere versterben, sollte das Veterinäramt umgehend informiert werden. Wie das Nutzgeflügel geschützt werden kann, zeigt die folgende Grafik und das Merkblatt: Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest in Kleinhaltungen
 
Der Verzehr von Geflügelfleisch, Eiern und anderen Geflügelprodukten ist für den Verbraucher unbedenklich. Auch für den Fall, dass mit Geflügelpestviren infiziertes Fleisch gegessen wird, besteht keine Gefahr, da das Virus bereits bei +70°C in kurzer Zeit sicher abgetötet wird.