Hinweise zum Umgang mit verendetem Geflügel
Pressemitteilung 2025 / 0205
Tierseuchenallgemeinverfügung Nr. 02/2025
Bitte melden Sie uns umgehend verendetes Wassergeflügel oder Greifvögel telefonisch oder per Mail. Bitte fügen Sie der Meldung die genauen Koordinaten der Fundstelle, einen Ansprechpartner und wenn möglich ein Foto bei. Sollte es sich um ein einzelnes Tier handeln, bitte ich Sie das Tier mit Einmalhandschuhen in eine auslaufsichere Plastiktüte zu verpacken und bei unserer Außenstelle in Zeesen (03375 26-2153) oder in Lübben (03546 20-1613) abzugeben. Wir veranlassen dann eine Untersuchung. Bitte rufen Sie vorher an, um eine Uhrzeit zu vereinbaren. Schicken Sie zum Einsammeln des Kadavers wenn möglich nur Mitarbeiter, die selbst keine Geflügelhalter sind.
Die Annahme der Meldung wird in der Zeit von 07:00 bis 22:00 Uhr von einem amtlichen Tierarzt sichergestellt. Außerhalb der Geschäftszeiten können Sie mögliche Funde über die Leiststelle Lausitz unter 0355 6320 melden.
Sollte es sich um ein Massensterben handeln, informieren Sie uns bitte ebenfalls wie oben beschrieben, aber sammeln keine Tiere ein. In dem Fall übernehmen wir die Sicherstellung und Beseitigung der Tiere.
- Risikoeinschätzung vom Friedrich-Löffler-Institut Stand:20.10.2025
- Maßnahmen Geflügelhalter Stand:27.10.2025
