Hinweise zum Umgang mit verendetem Geflügel
Pressemitteilung 2026 / 0019 vom 06.02.2026
Tierseuchenallgemeinverfügung Nr. 01/2026
Ab Samstag, dem 7. Februar 2026 gilt eine Aufstallungspflicht für alle Geflügelarten in der
- Gemeinde Bestensee und deren Gemarkungen
- Stadt Mittenwalde und deren Ortsteile
- Stadt Königs Wusterhausen und deren Ortsteile
- Stadt Wildau und deren Ortsteile
Dazu kommt ein Verbot von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten und Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel im gesamten Landkreis.
Die Tierseuchenallgemeinverfügung gilt zunächst für 30 Tage.
Meldungen weiterhin erbeten
Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz bittet weiterhin um die Meldung von verendeten Wildwasservögeln wie Gänse, Enten oder Schwäne, jedoch auch von Greifvögeln oder bei mehreren oder massenhaft aufgefundenen toten Wildvögeln.
