Geflü­gel­pest (Vogel­grippe)

Hinweise zum Umgang mit veren­detem Geflügel

Pres­se­mit­tei­lung 2026 / 0019 vom 06.02.2026

Tier­seu­che­n­all­ge­mein­ver­fü­gung Nr. 01/2026

Ab Samstag, dem 7. Februar 2026 gilt eine Aufstallungspflicht für alle Geflügelarten in der

  • Gemeinde Bestensee und deren Gemarkungen
  • Stadt Mittenwalde und deren Ortsteile
  • Stadt Königs Wusterhausen und deren Ortsteile
  • Stadt Wildau und deren Ortsteile

Dazu kommt ein Verbot von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten und Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel im gesamten Landkreis.

Die Tierseuchenallgemeinverfügung gilt zunächst für 30 Tage.

Meldungen weiterhin erbeten

Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz bittet weiterhin um die Meldung von verendeten Wildwasservögeln wie Gänse, Enten oder Schwäne, jedoch auch von Greifvögeln oder bei mehreren oder massenhaft aufgefundenen toten Wildvögeln.

Aufstal­lungs­ge­biet

Nutz­ge­flügel schützen