Geflü­gel­pest (Vogel­grippe)

Hinweise zum Umgang mit veren­detem Geflügel

Pres­se­mit­tei­lung 2026 / 0005 vom 07.01.2026

Aufhe­bung der Tier­seu­che­n­all­ge­mein­ver­fü­gung Nr. 03/2025

Ab Donnerstag, dem 08. Januar 2026 endet die Stall­pflicht für Geflügel auch in den bisher bestehenden Restriktionszonen (Zone A, Zone B und Zone C der TSAV Nr. 03/2025) und somit im gesamten Landkreis Dahme-Spreewald.

Mit der Aufhebung endet auch das Verbot von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten und Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel sowie die Maßregeln bei Abgabe von Geflügel im Landkreis Dahme-Spreewald.

Meldungen weiterhin erbeten

Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz bittet weiterhin um die Meldung von toten Kranichen, Wassergeflügel oder Greifvögeln. Die Meldungen mit genauen Koordinaten der Fundstelle nimmt die zuständige Veterinärbehörde während der Geschäftszeiten unter der Telefonnummer 03546 20-1613 (Lübben) bzw.
03375 26-2153 (Zeesen) oder die Leitstelle Lausitz unter der Telefonnummer 0355 6320 entgegen.

Nutz­ge­flügel schützen