Zweite Antragsfrist für Kulturförderung beachten
Der Landkreis Dahme-Spreewald fördert auch in diesem Jahr wieder Projekte und Vorhaben im Kulturbereich aus dem Kreishaushalt. Am Donnerstag, 29. Februar 2024 (Datum des Posteingangsstempels), endet die zweite Antragsfrist der Richtlinie zur Förderung der Kultur und des museumspädagogischen Dienstes im Landkreis Dahme-Spreewald.
Die Antragsformulare für eine Projektförderung im Jahr 2024 sind auf der Internetseite des Landkreises unter www.dahme-spreewald.info in der Rubrik „Bürgerservice“ unter „Formulare“ und „Kultur-, Ausbildungs- und Sportförderung“ abrufbar. Die Formulare sind elektronisch ausfüllbar.
Die Anträge sind bis zum 29. Februar 2024 einzureichen beim:
Landkreis Dahme-Spreewald |Kultur, Ausbildungs- und Sportförderung
Beethovenweg 14 | 15907 Lübben (Spreewald)
Wesentliche inhaltliche Schwerpunkte der Richtlinie zur Förderung der Kultur im Landkreis Dahme-Spreewald sind (nicht abschließend):
- Pflege und Vermittlung des kulturellen und künstlerischen Brauchtums/Erbes
- Vermittlung von Kunst und Kultur durch Ausstellungen, Veranstaltungen und Publikationen
- Aktivitäten der Kinder- und Jugendkulturarbeit und Nachwuchsförderung
- Pflege der aktiven Begegnung von Jung und Alt
- Unterstützung der Chorarbeit, insbesondere bei der Beschaffung von Notenmaterial und der Finanzierung von Dirigentinnen und Dirigenten sowie Chorleiterinnen und Chorleitern
- Aktivitäten in den Bereichen Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Musik, Literatur und Film
- Initiativen zur Integration und freien Kulturarbeit ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie zur Förderung der Begegnung mit anderen Kulturen und Initiativen, die die Vermittlung und Verständigung des europäischen Kulturbewusstseins unterstützen
Gefördert werden:
- Künstlerinnen und Künstler
- freie, nicht institutionalisierte Gruppen
- gemeinnützige Vereine
- Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts
die im Landkreis Dahme-Spreewald ansässig sind und ihr künstlerisch und kulturelles Wirken bzw. ihr Projekt den Grundanforderungen nach dieser Richtlinie entspricht.
