Pres­se­mit­tei­lung

2025 / 0152 - 22.07.2025

Wasserentnahmeverbot aus Oberflächengewässern im Spreewald aufgehoben

Trockenheit, Gießkanne, Gartenschlau, kein Wasser

Die Allgemeinverfügung zur ganztägigen Untersagung des Eigentümer- und Anliegergebrauchs und von wasserrechtlich erlaubten Entnahmen aus Oberflächengewässern, veröffentlicht im Amtsblatt LDS vom 03.07.2025, Nr. 14, wurde durch den Landrat des Landkreises Dahme- Spreewald widerrufen. Die Ausübung des Eigentümer- und Anliegergebrauchs sowie von wasserrechtlich erlaubten Entnahmen aus Oberflächengewässern ist somit wieder uneingeschränkt zulässig.

Die Allgemeinverfügung wurde in der Tagespresse und im Amts­blatt (14 - 2025) des Landkreises Dahme-Spreewald veröffentlicht. Diese Untersagung erstreckte sich auf das Gebiet

  • der Gemeinde Märkische Heide,
  • des Amtes Unterspreewald,
  • des Amtes Lieberose/Oberspreewald,
  • der Stadt Lübben,
  • der Stadt Luckau und
  • der Gemeinde Heideblick.

Nun konnte das Wasserentnahmeverbot aus Oberflächengewässern aufgehoben werden. Dies ist im Amts­blatt Nr. 16 - 2025 vom 22.07.2025 veröffentlicht.