Wasserentnahmeverbot aus Oberflächengewässern im Spreewald aufgehoben

Die Allgemeinverfügung zur ganztägigen Untersagung des Eigentümer- und Anliegergebrauchs und von wasserrechtlich erlaubten Entnahmen aus Oberflächengewässern, veröffentlicht im Amtsblatt LDS vom 03.07.2025, Nr. 14, wurde durch den Landrat des Landkreises Dahme- Spreewald widerrufen. Die Ausübung des Eigentümer- und Anliegergebrauchs sowie von wasserrechtlich erlaubten Entnahmen aus Oberflächengewässern ist somit wieder uneingeschränkt zulässig.
Die Allgemeinverfügung wurde in der Tagespresse und im Amtsblatt (14 - 2025) des Landkreises Dahme-Spreewald veröffentlicht. Diese Untersagung erstreckte sich auf das Gebiet
- der Gemeinde Märkische Heide,
- des Amtes Unterspreewald,
- des Amtes Lieberose/Oberspreewald,
- der Stadt Lübben,
- der Stadt Luckau und
- der Gemeinde Heideblick.
Nun konnte das Wasserentnahmeverbot aus Oberflächengewässern aufgehoben werden. Dies ist im Amtsblatt Nr. 16 - 2025 vom 22.07.2025 veröffentlicht.