Pres­se­mit­tei­lung

2004 / 0056 - 01.06.2004

Vorschlagslisten für Jugendschöffen aufgestellt

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Dahme-Spreewald hat in seinen Sitzungen am 21. April 2004 und 2. Juni 2004 die Vorschlagslisten zur Wahl der ehrenamtlichen Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit -hier Jugendschöffen- für das Amtsgericht Königs Wusterhausen, Amtsgericht Lübben und Amtsgericht Guben aufgestellt.

Hiermit wird gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) i.V.m. § 35 Abs. 3 Jugendgerichtsgesetz (JGG) bekannt gegeben, dass die vorgenannten Vorschlagslisten des Jugendhilfeausschusses ab dem 14. Juni 2004 eine Woche zu jedermanns Einsicht ausliegen.

Die Möglichkeit der Einsichtnahme besteht beim Landkreis Dahme-Spreewald zu den üblichen öffnungszeiten an nachfolgenden Stellen:
- Jugendamt (Zimmer 326), Lübben, Beethovenweg 14 ,
- Büro Kreistag (Zimmer 203), Lübben, Reutergasse 12 und
- Poststelle, Königs Wusterhausen, Brückenstraße 41.
Gegen die Vorschlagslisten des Jugendhilfeausschusses kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagslisten Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.

Lübben, 03.06.2004
gez. Wille