Pres­se­mit­tei­lung

2020 / 0166 - 17.07.2020

Veterinäramt des Landkreises Dahme-Spreewald informiert

Keine Untersuchungspflicht mehr bei Nutrias auf Trichinen

Nutria (Foto: Marina Wiemer)Nutria (Foto: Marina Wiemer)

Mit der Änderung der Tierischen Lebensmittel-Hygieneverordnung vom 19.6.2020 entfällt die Untersuchungspflicht auf Trichinen beim Sumpfbiber (Nutria).

Mit dem Wegfall der Untersuchungspflicht wurde auf eine Bewertung des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) aus 2018 reagiert, wonach Trichinenfunde bei freilebenden Sumpfbibern nicht bekannt waren. Aufgrund der Lebensweise von Sumpfbibern als fast reine Pflanzenfresser wurde daher das Risiko einer Trichineninfektion für Menschen bei Verzehr des Fleisches von freilebenden Sumpfbibern als vernachlässigbar eingeschätzt. Auch der vorbeugende Schutz der Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher sei nicht gefährdet, so das BfR.

Auf den ersten Blick ähneln Nutrias den Bibern. Neben der geringeren Größe im Vergleich zu den Bibern sind deren unterschiedliche Schwanzformen jedoch besonders charakteristisch. Während der Biber eine abgeflachte Schwanzkelle hat, hat der Nutria einen rund geformten und wenig behaarten Schwanz. Ursprünglich aus Südamerika stammend, wurden die Tiere in Farmen als Pelztiere gehalten und das Fleisch auch für die menschliche Ernährung verwendet. Mit dem schwindenden Interesse der Modeindustrie an Pelzen verwilderten viele Farmtiere. Heute sind die Tiere in Deutschland an etlichen Gewässern, so auch im Spreewald, regelmäßig zu finden. Nutrias sind weniger scheu als Biber. Durch die jahrzehntelange Pelztierzucht gibt es sie übrigens in allen möglichen Farbvariationen von weiß über beige, braun und tiefschwarz bis gescheckt. Die Tiere unterliegen in Brandenburg dem Jagdrecht, das heißt, sie dürfen ganzjährig zur Bestandsregulierung bejagt werden. Während viele sich gegen den Verzehr aufgrund des Unbekannten aussprechen, ist Nutriafleisch für andere eine Delikatesse.