Verzögerungen in der Antragsbearbeitung zur Ausbildungsförderung
Aufgrund der zu erwartenden hohen Anzahl von Anträgen zur Ausbildungsförderung kommt es in der Bearbeitung von neuen Anträgen neben den ohnehin bestehenden Posteingängen im Amt für Ausbildungsförderung bis voraussichtlich Herbst 2018 zu Verzögerungen.
Davon betroffen sind die Anträge für das neue Schuljahr nach
- dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
- dem Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetz (BbgAföG)
- dem „Aufstiegs-BAföG“ nach dem Aufstiegfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
Die Ausbildungsförderung wird nach abschließender Prüfung frühestens ab dem Monat der Antragstellung gezahlt. Das Datum des Posteingangs gilt als Antragsdatum. Der Antrag muss daher spätestens in dem Monat, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, beim Amt eingehen.
Wir bitten Sie hierfür um Verständnis und versichern Ihnen, Ihr Anliegen schnellstmöglich zu bearbeiten. Bitte sehen Sie zurzeit von telefonischen Sachstandsanfragen ab. Helfen können Sie uns, indem Sie das BAföG-online Portal nutzen. Die Antragsformulare sind im Internet unter www.bafoeg-brandenburg.de oder an den Informationen unserer Verwaltungsstandorte in Lübben (Spreewald) und Königs Wusterhausen erhältlich. Bitte füllen Sie die notwendigen Formulare vollständig aus und reichen alle notwendigen Unterlagen ein, damit Ihr Antrag ohne weitere Verzögerungen bearbeitet werden kann.
Adresse:
Landkreis Dahme-Spreewald
Dez. IV / Kultur-, Ausbildungs- und Sportförderung
Amt für Ausbildungsförderung
Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald)
E-Mail: bafoeg@dahme-spreewald.de
Sprechzeiten:
Dienstag: 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung