Verwertung von teerölgetränkten Bahnschwellen und Stromleitungsmasten
Die Untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde des Landkreises informiert:
Wenn man durch unser Land fährt, fallen sie eigentlich gar nicht besonders auf, aber doch sind sie überall zu finden – alte Holzbahnschwellen, welche in vielen Bereichen des gewerblichen oder privaten Garten- und Landschaftsbaus verwertet wurden. Man findet sie als Wegbegrenzungen, Stellplatzbefestigungen, Koppelzäune oder gar als Uferbebauung. Auch die Verwendung als leicht entzündliches „Brennholz“ für Holz – Kohle – Öfen ist keine Ausnahme.
Für viele stellt die Verwendung dieser teerölgetränkten Bahnschwellen eine preiswerte und vor allem witterungsbeständige Alternative zum Erwerb zertifizierter zugelassener Bau- oder Brennstoffe dar, ohne sich der Risiken für die Umwelt oder gar für die eigene Gesundheit bewusst zu werden. Teeröle enthalten hohe Konzentrationen an krebserzeugenden Substanzen, die aus den Holzporen austreten und zum direkten Hautkontakt führen können.
Durch Änderung der Gefahrstoffverordnung wurden die zulässigen Verwendungsmöglichkeiten nicht nur für den privaten, sondern nun auch für den gewerblichen Bereich deutlich eingeschränkt. Danach dürfen gebrauchte teerölimprägnierte Bahnschwellen nicht in Verkehr gebracht werden. Die erneute Verwendung von Altschwellen ist nur für den ursprünglichen Herstellungszweck als Bahnschwellen im Gleiskörper erlaubt. Die Abgabe und Nutzung für andere Zwecke, d. h. die Weiterverwendung für die zu Anfang genannten Anwendungen im privaten oder gewerblichen Garten- und Landschaftsbau ist unzulässig und stellt eine Ordnungswidrigkeit oder gar eine Straftat dar.
Teerölbehandelte Bahnschwellen sind aufgrund ihres sehr hohen Gehaltes an polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen gefährliche Abfälle.
Ein Verbrennen von teerölgetränkten Hölzern, also auch von Bahnschwellen, darf nur im Rahmen einer thermischen Verwertung ausschließlich in dafür zugelassenen Verwertungsanlagen erfolgen.
Weiterführende Auskünfte und Informationen erteilt die Untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde des Landkreises.