Pres­se­mit­tei­lung

2017 / 0203 - 03.07.2017

Verkehrssicherung für Flächeneigentümer an schiffbaren Landesgewässern

Das Landesamt für Umwelt (LfU) führt von Juli 2017 bis Oktober 2017 wieder die jährlichen Baumschauen an schiffbaren Landesgewässern im Oberspreewald zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit durch.

Es wird darauf verwiesen, dass die durch das LfU durchgeführten Baumschauen nicht den Flächeneigentümer von seiner Zustandsverantwortlichkeit für den verkehrssicheren Zustand seiner Flächen an schiffbaren Landesgewässern entbinden. Jeder Flächeneigentümer an öffentlichen Verkehrswegen, auch an schiffbaren Landesgewässern, ist für die Verkehrssicherheit seines Baumbestandes zuständig. Das bedeutet jeder Flächeneigentümer betroffener Flächen sollte je nach Alter und Zustand seines Baumbestandes mindestens einmal jährlich seinen Baumbestand kontrollieren, die Baumkontrolle dokumentieren und gegebenenfalls Maßnahmen einleiten (§823 Abs.1BGB).

Die schiffbaren Landesgewässer entnehmen Sie der Anlage 1 „Verzeichnis der schiffbaren Landesgewässer“ der Verordnung für die Schifffahrt auf den schiffbaren Gewässern des Landes Brandenburg (Landesschifffahrtsverordnung-LSchiffV)

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