Pres­se­mit­tei­lung

2019 / 0118 - 22.05.2019

Verdacht auf Hasenpest hat sich nicht bestätigt

Der letzte Woche Mittwoch ausgesetzte Biber hatte keine Hasenpest. Dies bestätigte gestern das Amt für Veterinärwesen, Verbraucherschutz und Landwirtschaft des Landkreises Dahme-Spreewald.
 
In der letzten Woche wurde ein Biber in einem Königs Wusterhausener Gewerbegebiet von Unbekannten ausgesetzt. Die zuständige Veterinärbehörde wurde erst am Abend informiert, nachdem bereits die Potsdamer Tierrettung hinzugezogen wurde.
Der Verdacht auf Tularämie hat sich, wie gestern bekannt wurde, nicht bestätigt. Nach Angaben des Landeslabors Berlin-Brandenburg hatte der Biber eine schwere Verletzung der linken Schulter, einhergehend mit einer tiefgehenden eitrigen Entzündung. Möglicherweise liegt eine traumatische Ursache zugrunde, die auch durch Artgenossen bei dem Kampf um Reviergrenzen zugefügt worden sein kann.

Die Tularämie, auch als Hasenpest bekannt, kann bei Nagetieren und Hasenartigen schwere Infektionen hervorrufen und für diese tödlich sein, der Erreger (Francisella tularensis) kann jedoch auch andere Wirte einschließlich Menschen infizieren. Die Tularämie ist eine Zoonose und gehört zu den meldepflichtigen Erkrankungen. In Deutschland werden jährlich 20 bis 30 Fälle beim Nationalen Referenzlabor, dem Robert-Koch-Institut (RKI), gemeldet. Es ist jedoch anzunehmen, dass die tatsächliche Fallzahl wesentlich höher liegt.
Die klinischen Symptome sind beim Menschen unspezifisch, häufig bestehen grippeähnliche Erkrankungen mit Fieber, Lymphknotenschwellungen, Schüttelfrost, Unwohlsein oder Kopf- und Gliederschmerzen. Auf den Seiten des RKI sind Informationen zur Tularämie sowie geeignete Präventiv- und Bekämpfungsmaßnahmen zu finden.

Der Biber gehört gemäß Bundesnaturschutzgesetz zu den besonders als auch zu den streng geschützten Arten. Beim Fund eines verletzten Tieres gilt immer: Bewahren Sie Ruhe! Vergewissern Sie sich, ob es sich um ein Wild- oder um ein Haustier handelt. Sofern es sich bei Wildtieren um jagdbare Arten handelt, kann der zuständige Revierpächter  weiterhelfen. Bei artengeschützten Tieren wenden Sie sich bitte an die Untere Naturschutzbehörde (Tel. 03546-20 2333), helfen kann auch der Kontakt über die Leitstelle (Tel. 0355-6320). Die zuständige Veterinärbehörde wird dann ggf. bei Vorliegen von tierschutzrelevanten Sachverhalten hinzugezogen.