Umsetzung der Verpackungs-Verordnung
Umsetzung der Verpackungs-Verordnung
Seit dem 01.05.2006 gilt ein neues Pfandrücknahmesystem.
Das neue bundesweit einheitliche Pfand- und Rücknahmesystem bedeutet für den Verbraucher zukünftig eine Erleichterung.
Der Verbraucher kann nunmehr jede leere Einwegflasche und Dose in jeder Verkaufsstelle zurückgeben, vorausgesetzt der Händler führt die jeweilige Verpackungsart (z.B. PET-Verpackungen, Glasflaschen, Dosen) auch in seinem Sortiment. Bei Geschäften mit einer Verkaufsfläche unter 200 m² ist die Rücknahme auch zukünftig eingeschränkt. Sie müssen leere Flaschen und Dosen nur dann zurücknehmen, wenn sie Verpackungen gleicher Marke und gleicher Materialien selbst verkaufen.
Pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen erkennt der Verbraucher zukünftig an dem Pfandlogo der DPG (Deutsche Pfandsystem GmbH) und dem Strich-Code. Voraussetzung für die Auszahlung des Pfandes ist zukünftig ein guter Zustand der Verpackung. Sie darf weder stark beschädigt noch verschmutzt sein und das Etikett muss intakt sein unabhängig davon, ob das Leergut am Automaten oder manuell zurückgegeben wird. Dosen und PET-Verpackungen dürfen somit zukünftig nicht mehr gepresst, Glasflaschen nicht zerbrochen und die Etiketten mit dem Pfandzeichen nicht entfernt und das Pfandzeichen (DPG-Markierung) und der Strich-Code müssen gut lesbar sein. Inwieweit der Verbraucher einen Anspruch auf Rücknahme beschädigten Verpackung (Bsp. Unlesbarer Strich-Code, gepresste Verpackung) hat, bedarf einer abschließenden Klärung.
Seit dem 01. Mai 2006 wird auch auf Einweggetränkeverpackungen mit Erfrischungsgetränken ohne Kohlensäure und bestimme Mischgetränke wie Alkopops von 0,1 bis 3 Liter ein Pfand von 25 Cent erhoben. Hierzu zählen zum Beispiel Eistees, Fitnessgetränke oder aromatisierte Wässer.
Mitarbeiter der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde des Landkreises prüfen die ordnungsgemäße Umsetzung der Verpackungsverordnung im Rahmen Ihrer Zuständigkeit durch verstärkte Kontrollen. Bisher konnten im Landkreis erfreulicherweise keine größeren Verstöße festgestellt werden.