Pres­se­mit­tei­lung

2018 / 0255 - 15.08.2018

Tierschutz versus Tierseuchenschutz

Das für den Tierschutz im Landkreis Dahme-Spreewald tätige Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft wurde vor wenigen Tagen durch die Redaktion des rbb-Verbrauchermagazins über tierschutzwidrige Umstände in einem Schweinemastbetrieb im Landkreis Dahme-Spreewald informiert und um Stellungnahme gebeten.  

Das Amt kontrollierte daraufhin am nächsten Tag die Tierhaltung. Die Kontrolle erfolgte, wie im Tierschutz üblich, ohne vorherige Ankündigung. Alle im Betrieb gehaltenen Tiere, die Haltungsbedingungen, baulichen Gegebenheiten, Dokumente zu tierärztlichen Behandlungen sowie die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen wurden akribisch durch die tierärztlichen Kontrolleure geprüft. Geringfügig festgestellte Mängel wurden vor Ort mit der Betriebsleitung besprochen und Anordnungen zur Abhilfe getroffen.

Die Anfrage der rbb-Redaktion bezieht sich auf Videomaterial, das vermutlich schon im März 2018 von einer Tierschutzorganisation heimlich gedreht wurde. Das Videomaterial wurde der Veterinärbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald auf mehrfache Nachfrage  zur Verfügung gestellt.

Unabhängig von der tierschutzrechtlichen Bewertung weist die Veterinärbehörde nachdrücklich darauf hin, dass insbesondere in Zeiten der herannahenden Tierseuche Afrikanische Schweinepest das heimliche Eindringen in Tierhaltungen dazu führen kann, Tierkrankheiten und Seuchen zu verbreiten. Nicht umsonst ist ein Betriebsgelände eingefriedet und muss umfangreiche Biosicherheitsmaßnahmen einhalten. Im vorliegenden Fall besteht zudem für eine Stallbegehung verpflichtend für jeden Mitarbeiter und Besucher ein strenger Dusch- und Kleiderwechselzwang.  
 
Eine Bewertung der vorliegenden Videoaufnahmen konnte aufgrund des lange zurückliegenden Zeitraums nicht ordnungsgemäß erfolgen. Fraglich ist, warum das für den Tierschutz zuständige Amt nach Bekanntwerden der Tierschutzverstöße erst fünf Monate später informiert wurde.

Das Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft ist für seine strikte und konsequente Überwachung des Tierschutzes bei Landwirten, Beschwerdeführern und Bürgern bekannt. Es bittet hiermit dringend darum, begründete Tierschutzmängel weiterhin unverzüglich mitzuteilen. Nur so können der Tierschutz und das Tierwohl unvermittelt und nachhaltig gestärkt werden.