Pres­se­mit­tei­lung

2019 / 0086 - 12.04.2019

Stress für Menschen und Natur: Böller und Raketen

Das Abrennen von Feuerwerk zu unterschiedlichen Anlässen erfreut sich auch in Dahme-Spreewald zunehmender Beliebtheit. Das Umweltamt des Landkreises möchte angesichts steigender Genehmigungsanfragen über die negativen Auswirkungen von Feuerwerken auf Tierarten und den Menschen informieren.

Feuerwerke sind nicht nur Ausdrucksform der Freude und eine Krönung besonderer Momente für Menschen, sondern haben auch direkte Auswirkungen auf ihn selbst und seine Umwelt. In den vergangenen Jahren ist neben den öffentlichen Anlässen auch eine Zunahme von Feuerwerken im privaten Bereich zu verzeichnen.

Feuerwerke werden dabei in insgesamt vier Hauptgruppen unterschieden:

  • In der Kategorie F1 finden sich die Kleinstfeuerwerke, die in der Regel ganzjährig und ohne gesetzliche Einschränkungen nutzbar sind (Tischfeuerwerk, Scherzartikel etc.).
  • Zu der Kategorie F2 zählen die Kleinfeuerwerke, welche den handelsüblichen Silvesterfeuerwerken entsprechen. Für diese sind gesetzliche Altersgrenzen und Nutzungszeiträume, speziell für Silvester, geregelt.
  • In die Kategorie F3 gehören die Mittelfeuerwerke.
  • Und in der Kategorie F4 entsprechend die Großfeuerwerke. Für Gruppen F3 und F4 sind jeweils besondere Erlaubnisse oder Ausbildungen die Voraussetzung sowie Genehmigungen einzuholen. Außerhalb des Silvester- und Neujahrstages sind auch Feuerwerke der Kategorie F2 durch die betreffenden Behörden zu genehmigen.

Grundsätzlich gilt vor dem Feiern und Staunen immer: alle Feuerwerke der Kategorien F2, F3 und F4 bedürfen der Genehmigung durch die örtlichen Ordnungsbehörden, der Unteren Naturschutzbehörde und gegebenenfalls weiterer betroffener Ämter, beispielshalber des Landesbetriebs Forst.

Bereits die Feuerwerke der Kategorien 2 bis 4 können sowohl für den Menschen als auch für die Natur problematisch sein. Menschen und auch ihre Haustiere sind direkt von den schädlichen Auswirkungen von Feuerwerken betroffen: Als Gefahrenquelle für Brände, durch die Feinstaub und Schwermetallbelastung der Luft, für Unfälle und Verletzungen − vom Hörschäden bis zu Verbrennungen − sowie durch Lärmbelästigungen.

Diesen Wirkungen auf die Haustiere sind allerdings auch die wildlebenden Arten in unserer Umwelt ausgesetzt“, erklärt Thomas Röver, Sachgebietsleiter der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald. Für Wildtiere sind vor allem die plötzlich auftretenden Störungen durch eine wilde Mischung aus grellem Licht und lauten Knalleffekten sowie die damit einhergehenden Druckwellen die größte Beeinträchtigung. Diese führt je nach Entfernung, Höhe und Lautstärke zu sichtbarer Unruhe und Stress und kann in kürzeren Distanzen in direkte Flucht und Panikreaktionen münden. Dabei reichen Abstände für Vögel bei Böllern mindestens bis 100 Meter, bei Kleinfeuerwerk sicher von minimal 325 und 740 Metern und bei Großfeuerwerken mindestens bis 990 Metern.

Die diese Flucht und Panikreaktionen verursachen wiederum weitere Folgen. Bereits durch einmalige Feuerwerke können Nist- und Brutstätten verlassen werden, durch den fehlenden Schutz der Elterntiere können auch innerhalb weniger Stunden Jungtiere durch Unterkühlung und Fressfeinde verloren gehen. Generell können Nist-, Ruhe- und Schlafplätze für mehrere Tage gemieden werden. Bei der Wiederholung von Feuerwerken im Laufe des Jahres kann dies sogar zu einer vollständigen Vergrämung und Aufgabe des lokalen Standortes führen. Weitere Folgeschäden sind Desorientierung und damit einhergehende Kollisionen bei der Flucht, durch stressbedingte sowie körperliche Beanspruchung bis hin zur Erschöpfung von Individuen, durch sinnlosen Verbrauch dringend benötigter Energiereserven im Winterhalbjahr, durch die Flucht selbständig nicht überlebensfähiger Jungtiere aus Niststätten und vieles mehr.

Wie kann dem vor dem Hintergrund der zunehmenden, über das ganze Jahr verteilten privaten Feuerwerke hierzu eine Lösung gefunden werden? 

Durch die Öffentlichkeit sollte zum einen ein Rahmen gestaltet werden, zu welchen Anlässen denn Feuerwerke überhaupt zugelassen werden können. Zum anderen muss für Bereiche, bei denen ein anderes öffentliches Interesse überwiegt − beispielsweise bei Schutzgebieten und beim Artenschutz, Lärmschutz für Krankhäuser − auf fachlicher Ebene eine klare Einschränkung hinsichtlich des Umfanges, der Dauer, des Mindestabstandes sowie des Zeitraumes des Abbrennens von Feuerwerken definiert werden.

Alternativ kann natürlich auf Feuerwerke verzichtet und stattdessen auf verträglichere Varianten des Lichtspektakels, wie Lasershows oder ähnliches ausgewichen werden.