Pres­se­mit­tei­lung

2018 / 0214 - 02.07.2018

Straßenbahn fährt mit „Verfassungsauftrag“

Informationen von Elke Voigt, LDS- Gleichstellungsbeauftragte und Bundessprecherin kommunaler Frauenbüros- und Gleichstellungsstellen:

Foto: Marco Lasogga (Firma Holub) // Verfassungsauftrag GleichstellungFoto: Marco Lasogga (Firma Holub) // Verfassungsauftrag Gleichstellung

„Verfassungsauftrag Gleichstellung“,

mit dieser Botschaft fährt ab 1. Juli eine Straßenbahn durch Karlsruhe. Sie weist auf die Bundeskonferenz der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten hin, die vom 16. – 18.9.2018 in Karlsruhe stattfindet. Dazu werden etwa 400 Teilnehmerinnen aus ganz Deutschland erwartet.

„Verfassungsauftrag Gleichstellung“  ist der Titel der Konferenz,  die u.a. die Felder beleuchten wird, in denen Gleichstellung zwischen Frauen und Männer  noch nicht erreicht sind. Und davon gibt es leider immer noch viel zu viele: Lohnungleichheit, ungleiche Verteilung von Familie- und Sorgearbeit, Frauenarmut, Gewalt gegen Mädchen und Frauen, Unterrepräsentanz von Frauen in Parlamenten und in Führungspositionen. Auch darauf weist die besondere „Verfassungsbahn“ hin. In den Fenstern sind aufgeklebte Spruchtafeln zu sehen. Darauf  Forderungen wie: „Frauenarmut bekämpfen“, „Keine Gewalt gegen Frauen“ und „Frauen in die Parlamente“.

Mit der Straßenbahn und der Konferenz machen wir darauf aufmerksam, dass Artikel 3 GG (*) noch nicht vollständig umgesetzt ist. Vieles wurde erreicht- aber es gibt noch viel zu tun!

(*)Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art. 3 

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

 Weitere Informationen: www.frauenbeauftragte.de

Flyer