Staatliche Förderung für Naturdämmstoffe
Staatliche Förderung für Naturdämmstoffe
Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Schwerpunkt „Einsatz von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen“ im Rahmen des Markteinführungsprogramms „Nachwachsende Rohstoffe“
Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) hat vom Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) den Auftrag erhalten, das Markteinführungsprogramm in die Praxis umzusetzen.
Gefördert wird der Kauf von Dämmstoffen für die Wärme- und Schallisolierung auf Basis nachwachsender Rohstoffe, die im Produktverzeichnis „Dämmstoffe auf Basis nachwachsender Rohstoffe“, der sogenannten Förderliste „Dämmstoffe“, aufgelistet sind.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Einkaufsgemeinschaften, gewerbliche Unternehmen die Eigentümer, Pächter, Mieter oder Bauträger der Gebäude sind, in denen die Dämmstoffe auf Basis nachwachsender Rohstoffe eingebaut werden sollen. Der Antrag auf Förderung kann bis zu drei Monate nach Kauf und Zahlung der förderfähigen Dämmstoffe bei der FNR eingereicht werden. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Gefördert werden je nach Produktkategorie 30,00 bzw. 40,00 Euro je m³ Dämmstoff. Kleinstmengen von weniger als 5 m³ je Antrag sind nicht förderfähig.
Die Förderung kann in Verbindung mit den Förderprogrammen des Bundes und der Länder zur Schaffung sowie Sanierung und Modernisierung von Wohngebäuden in Anspruch genommen werden.
Anträge können spätestens bis zum 31.12.2004 gestellt werden. Die Zuwendungsbescheide werden in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Anträge von der FNR erteilt.
Mit der Durchführung der Fördermaßnahme beauftragt und Bewilligungsstelle ist die
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR)
Hofplatz 1
18276 Gülzow
Fax: 03843/6930-102
Internet: www.fnr.de, Email: info@fnr.de