Pres­se­mit­tei­lung

2017 / 0061 - 23.02.2017

Sperr- und Beobachtungsgebiet um Alt Zauche ab 24. Februar aufgehoben

Das Sperr- und Beobachtungsgebiet um die Putenzuchtanlage in Alt Zauche, bei der Mitte Januar die Geflügelpest mit dem Subtyp H5N8 nachgewiesen wurde, gilt ab dem 24. Februar 2017 als aufgehoben. Die erhöhten Biosicherheitsmaßnahmen und die Stallpflicht für Geflügel gelten aber weiterhin.

In einem Putenbestand im Landkreis Dahme-Spreewald war im Januar 2017 die Geflügelpest ausgebrochen. Betroffen war ein Putenzuchtbetrieb mit 45.000 Tieren. Die Veterinärbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald ordnete die unverzügliche tierschutzgerechte Tötung des Bestandes und alle weiteren notwendigen Maßnahmen an. Um den betroffenen Tierbestand wurden sogenannte Restriktionszonen mit einem Sperrbezirk (Radius von mindestens drei Kilometern um den betroffenen Bestand) und einem Beobachtungsgebiet (Radius von mindestens zehn Kilometern) eingerichtet.

In beiden Zonen galten Handelsbeschränkungen besonders für gewerbliche Geflügelhalter. Zum Beispiel durften in das oder aus dem Gebiet weder lebendes Geflügel noch Bruteier verbracht werden. Für alle Halter einschließlich der Kleinsthalter  galten hingegen erhöhte Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen.

Trotz Aufhebung der Restriktionsgebiete gelten die vom Ministerium erlassene Stallpflicht und die erhöhte Hygienemaßnahmen für Geflügelhalter jedoch weiterhin.

„Die Veterinärbehörde werde die Einhaltung der Vorgaben weiterhin stichprobenartig und ohne Anmeldung bei den Geflügelhaltern im Landkreis überprüfen“, so Dr. Jana Guth, Leiterin des Amtes für Verbraucherschutz und Landwirtschaft.

Landrat Stephan Loge bedankt sich für die Unterstützung bei der Geflügelpest

Durch den Geflügelpestausbruch in einem Putenbestand in Alt Zauche mussten Mitte Januar 44.873 Zuchtputen getötet werden. Für die Organisation und Umsetzung der tierseuchenrechtlichen Maßnahmen berief der Landrat Herr Stephan Loge am 19.01.2017 den Krisenstab des Landkreises ein. Neben dem Landrat waren der zuständige Dezernent, der Katastrophenschutz, die Polizei, das Ordnungsamt, das Straßenverkehrsamt, das Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft sowie das Amt Lieberose/Oberspreewald vertreten. Für eine sehr gute technische Unterstützung sorgten die IuK-Mitarbeiter und für die Kartenbereitstellung die GIS-Koordinatorin des Amtes für Personal, Organisation und Service. Das Amt Unterspreewald, die Gemeinde Märkische Heide und die Stadt Lübben halfen bei der Beschilderung zur Kennzeichnung des Sperrbezirkes drei Kilometer und Beobachtungsgebietes zehn Kilometer um den Ausbruchsbetrieb.  

Im Putenzuchtbetrieb in Alt Zauche wurden nach Tötung der Tiere die anschließenden Entwesungs-, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen veterinärbehördlich streng kontrolliert. Mit Hilfe von eigenen Mitarbeitern des Amtes aus der Landwirtschaft und der Lebens- und Futtermittelaufsicht sowie aus den Landkreisen Potsdam-Mittelmark, Elbe-Elster und Oberspreewald-Lausitz wurden 179 Kontrollen in Geflügelhaltungen durchgeführt. Geprüft wurde die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen, insbesondere der Stallpflicht. Die meisten Geflügelhalter waren sehr kooperativ und hatten Verständnis für die Maßnahmen.

Zum 24. Februar werden die Restriktionszonen um Alt Zauche aufgehoben. Der Landrat Stephan Loge äußerte dazu: “Ich danke allen Beteiligten für ihre Unterstützung und ihren Einsatz, nur so konnte diese Tierseuche schnell und effektiv bekämpft werden.“

Auch die Amtstierärztin Frau Dr. Guth spricht ihren Dank für die hervorragende Unterstützung aus: „Durch den Geflügelpestausbruch musste der bisher größte Geflügelbestand in Brandenburg gekeult werden. Die Bekämpfung der Tierseuche war eine gewaltige Herausforderung für die Veterinärbehörde. Ohne den Einsatz aller Mitarbeiter und die tatkräftige Unterstützung vieler Helfer aus anderen Ämtern und Gemeinden hätten wir dies nicht geschafft.“ Die Tierärztin warnt jedoch: „Die Geflügelpest ist noch nicht vorbei. Über 900 Wildvögel wurden in Deutschland bisher positiv auf H5N8 getestet. Es gilt weiterhin, das eigene Geflügel vor der größten Eintragsgefahr, die von den Wildvögeln ausgeht, zu schützen. Dies kann nur gelingen durch konsequente Einhaltung der landesweiten Stallpflicht.“