Pres­se­mit­tei­lung

2013 / 0019 - 24.01.2013

Schöffenwahl 2013

Im Jahr 2013 müssen die ehrenamtlichen Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit (Schöffen) nach Ablauf der fünfjährigen Amtsperiode neu gewählt werden. Dazu tritt ein Ausschuss zusammen, der die Schöffen aus einer entsprechenden Vorschlagsliste wählt. Dieser Wahlausschuss besteht aus dem Richter des zuständigen Amtsgerichtes, der zugleich den Vorsitz führt, einem Verwaltungsbeamten sowie den Vertrauenspersonen als Beisitzer (§ 40 Gerichtsverfassungsgesetz - GVG).

Für das Amtsgericht Königs Wusterhausen sind 7 Vertrauenspersonen und für das Amtsgericht Lübben sind 5 Vertrauenspersonen zu benennen.

Die Vertrauenspersonen werden aus den Einwohnern des jeweiligen Amtsgerichtsbezirkes gewählt. Zuständig für die Wahl ist der Kreistag des Landkreises Dahme-Spreewald.

Der Amtsgerichtsbezirk Königs Wusterhausen umfasst die amtsfreien Gemeinden Bestensee, Eichwalde, Heidesee, Königs Wusterhausen, Mittenwalde, Schönefeld, Schulzendorf, Wildau, Zeuthen sowie alle Gemeinden und Städte des Amtes Schenkenländchen.

Zum Amtsgerichtsbezirk Lübben gehören die amtsfreien Gemeinden Heideblick, Luckau, Lübben, Märkische Heide, sowie alle Gemeinden und Städte der Ämter Golßener Land und Unterspreewald sowie vom Amt Lieberose/Oberspreewald.

Jede Person die zum Schöffen gewählt werden kann, kann auch als Vertrauensperson tätig werden. Damit ergeben sich folgende Voraussetzungen:

• Deutscher im Sinne des Art. 116 GG
• Wohnsitz im jeweiligen Gerichtsbezirk.

Nicht berufen werden sollen Personen,

• die bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben;
• die das 70. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden;
• die aus gesundheitlichen Gründen zu dem Amt nicht geeignet sind
• Personen, die mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind
• die in Vermögensverfall geraten sind
• die infolge Richterspruch die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind;
• gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.

Des Weiteren können nicht berufen werden:

• Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte;
• gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer;
• Religionsdiener und Mitglieder solcher religiösen Vereinigungen, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind;
• Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand versetzt werden können
• Die Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung
• Personen, die als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege in zwei aufeinanderfolgenden Amtsperioden tätig gewesen sind, von denen die letzte Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagsliste noch andauert

Die Vertrauenspersonen erhalten für ihre Tätigkeit eine Entschädigung für Zeitversäumnis und Aufwand sowie Fahrtkosten.

Anfragen und schriftliche Bewerbungen (Der Bewerbungsvordruck ist hier erhältlich oder kann per E-Mail/Telefon angefordert werden) richten Sie bitte schriftlich unter Angabe des Stichwortes „Vertrauensperson“ bis zum 13.03.2013 an folgende Adresse:

Landkreis Dahme-Spreewald
-Büro Kreistag und Wahlen-
Reutergasse 12
15907 Lübben (Spreewald)


Telefon: 03546 20-1202
Fax: 03546 20-1218
E-Mail: Kreistag@dahme-spreewald.de

Bewerbungsformular
Erklärung