Pres­se­mit­tei­lung

2014 / 0253 - 29.10.2014

Nutzungseinschränkung für das Trinkwasser ist teilweise aufgehoben

Das erlassene Abkochgebot für den Verzehr von Trinkwasser und die Vorsichtsmaßnahmen für den Umgang mit dem Trinkwasser ist ab heute 16:00 Uhr in einem Teilgebiet von Königs Wusterhausen durch das Gesundheitsamt aufgehoben worden.

Das Gebiet wird von den Straßen Cottbuser Straße, Luckenwalder Straße, Erich-Weinert-Straße, Käthe-Kollwitz-Straße und Heinrich-Heine-Straße umfasst.

Die entsprechenden Haushalte werden über die Aufhebung des Abkochgebotes durch Informationsschreiben des MAWV (Briefkasteneinwürfe) am Donnerstag informiert.

Damit ist für mehrere tausend Haushalte in Königs Wusterhausen die ordnungsgemäße Trinkwasserversorgung wiederhergestellt.

In den Bereichen des Gebietes zwischen Nottekanal, westlich Käthe-Kollwitz-Straße (Luckenwalder Straße), Grünauer Forst in Königs Wusterhausen, in der Stadt Mittenwalde und deren  Ortsteilen Schenkendorf, Telz und Gallun, im Ortsteil Schöneiche der Stadt Zossen und im Bereich Marienhofer Berg der Gemeinde Bestensee  bleibt das Abkochgebot vorerst uneingeschränkt bestehen.

Die täglichen Einsatzbesprechungen des MAWV werden fortgesetzt, die nächste Festlegungsrunde mit dem Gesundheitsamt findet am Montag statt.

Der MAWV wird fortlaufend über das Thema berichten.