Pres­se­mit­tei­lung

2016 / 0181 - 05.08.2016

Neufassung der Kultur- und Sorbenförderrichtlinien des LDS

Antragsfristen und inhaltliche Schwerpunkte wurden geändert / neuer Antragsschluss ist der 31. Oktober für das darauf folgende Kalenderjahr

Der Kreistag des Landkreises Dahme-Spreewald hat in seiner Sitzung am 20.07.2016 die Neufassungen der Richtlinien zur Förderung des sorbischen/wendischen Volkes und der Förderung der Kultur im Landkreis Dahme-Spreewald beschlossen. Die Neufassungen sind ab dem 23.07.2016 gültig und auf der Internetseite des Landkreises unter www.dahme-spreeewald.de abrufbar. Die neuen Antragsformulare stehen ab dem 01.09.2016 zur Verfügung.

Es wird auf die folgenden wesentlichen Änderungen hingewiesen:

Richtlinie zur Förderung der Kultur im Landkreis Dahme-Spreewald

Inhaltliche Schwerpunkte für die Anerkennung förderfähiger Projekte und Vorhaben sind:

  • Pflege und Vermittlung des kulturellen und künstlerischen Brauchtums/Erbes
  • Vermittlung von Kunst und Kultur durch Ausstellungen, Veranstaltungen und Publikationen
  • Kinder- und Jugendkulturarbeit inklusive Nachwuchsförderung
  • Pflege der aktiven Begegnung von Jung und Alt
  • Unterstützung der Chorarbeit, insbesondere bei der Beschaffung von Notenmaterial und der Finanzierung von Dirigentinnen und Dirigenten sowie Chorleiterinnen und Chorleitern
  • Aktivitäten in den Bereichen Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Musik, Literatur und Film
  • Initiativen zur Integration und freien Kulturarbeit ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie zur Förderung der Begegnung mit anderen Kulturen und Initiativen, die die Vermittlung und Verständigung des europäischen Kulturbewusstseins unterstützen

Gefördert werden:

  • Künstlerinnen und Künstler
  • freie, nicht institutionalisierte Gruppen
  • gemeinnützige Vereine
  • Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts

die im Landkreis Dahme-Spreewald ansässig sind, mindestens jedoch ihr künstlerisch und kulturelles Wirken bzw. ihr Projekt im Landkreis Dahme-Spreewald haben und den Grundanforderungen nach dieser Richtlinie entsprechen.

Richtlinie zur Förderung des sorbischen/wendischen Volkes im Landkreis Dahme-Spreewald

Inhaltliche Schwerpunkte für die Anerkennung förderfähiger Projekte und Vorhaben sind:

  • Pflege und Vermittlung der sorbisch/wendischen Kultur und der niedersorbischen Sprache
  • Förderung von sorbischen/wendischen Künstlerinnen und Künstlern und anderen Kulturschaffenden
  • Projekte von Witaj-Einrichtungen
  • Informationsmöglichkeiten und sonstige Formen der Öffentlichkeitsarbeit über die sorbische/wendische Kultur und die niedersorbische Sprache
  • Repräsentation der sorbischen/wendischen Kultur, der niedersorbischen Sprache und der Zugehörigkeit zum sorbischen/wendischen Siedlungsgebiet regional und überregional sowie auf nationaler und internationaler Ebene
  • Vorhaben zur Kennzeichnung öffentlicher Plätze und Gebäude unter Bezug auf bedeutende sorbische/wendische Persönlichkeiten.

Die Förderung erfolgt für Projekte und Vorhaben, die:

  • von Gebietskörperschaften, die vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg bestätigten angestammten Siedlungsgebiet des sorbisch/wendischen Volkes im Landkreis Dahme-Spreewald liegen
  • von Vereinen, die sich satzungsgemäß zum sorbisch/wendischen Brauchtum bekennen
  • von bekennenden Sorben/Wenden

organisiert werden.

Antragsberechtigt sind:

  • Träger der sorbischen/wendischen Kultur und/oder der niedersorbischen Sprache
  • sorbische/wendische Kulturvereine
  • freie, nicht institutionalisierte Gruppen
  • gemeinnützige Vereine
  • Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts

die im Landkreis Dahme-Spreewald ansässig sind, mindestens jedoch ihr vorhabenbezogenes Wirken bzw. ihr Projekt im Landkreis Dahme-Spreewald haben und den Grundanforderungen nach dieser Richtlinie entsprechen.

Für beide Richtlinien ist der neue Antragsschluss der 31. Oktober für das darauf folgende Kalenderjahr (Datum Posteingangsstempel)