Neuer Rundfunkbeitrag
Seit dem 1. Januar 2013 ersetzt der Rundfunkbeitrag die Rundfunkgebühr.
Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit für ihre Wohnung, wegen gesundheitlichen Einschränkungen oder aus sozialen Gründen eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht zu beantragen.
Einen Anspruch auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag bei gesundheitlichen Einschränkungen haben
• Taubblinde Menschen (eine ärztliche Bescheinigung ist als Nachweis erforderlich),
• Empfänger von Blindenhilfe nach § 72 SGB XII bzw. nach Landespflegegeld.
Einen Anspruch auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag aus sozialen Gründen haben z.B. Empfänger von:
• Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII),
• Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII),
• Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld ( SGBII)
• Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG),
• Leistungen der Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG),
• Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld (SGB III)
• Pflegezulagen nach dem Lastenausgleichgesetz (LAG)
• Sonderfürsorgeberechtigte im Sinne des § 27 e BVG.
Entsprechende Anträge sind beim
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln
zu stellen.
Die Internetsetseite www.rundfunkbeitrag.de bietet Ihnen detaillierte Informationen zum neuen Rundfunkbeitrag, hier finden Sie auch Zugang zum Online-Antragsformular. Sie können den Beitragsservice auch unter 018 59995 0400 (6,5 Cent/Min. aus den deutschen Festnetzen, abweichende Preise für Mobilfunk), innerhalb der Service-Telefonzeiten: Mo-Fr 7:00 - 19:00 Uhr, anrufen.
Das Antragsformular in Papierform ist auch beim Landkreis Dahme-Spreewald,
Bürger-Information, Beethovenweg 14, 15907 Lübben erhältlich.