Pres­se­mit­tei­lung

2012 / 0274 - 16.11.2012

Mit Strich oder ohne

Dabei stellt sich die Frage, ob es sein kann, dass in den Fahrzeugpapieren ein Bindestrich gedruckt wird, auf den Kennzeichnen aber nicht erscheint. Dieses Problem beschäftigt auch die Zulassungsstelle des Landkreises Dahme-Spreewald.

Allerdings ist bisher im LDS nicht ein einziger Fall bekannt geworden, wo Fahrzeughalter Bußgelder zahlen mussten. Aktuell erzählt man sich das „Bußgeldmärchen“ in Polen. Angeblich soll es hier ebenso gelagerte Fälle gegeben haben. Die polnischen Behörden haben dies allerdings in der letzten Woche dementiert. Einen Ansturm zur Änderung der Fahrzeugpapiere, wie in anderen Zulassungsstellen des Landes Brandenburg, gab es in Königs Wusterhausen und Lübben nicht.

Hintergrund ist, dass bei Kontrollen von LKW-Fahrern in Italien und Österreich aufgefallen ist, dass die Papiere und der Fahrtenschreiber den Bindestrich enthielten – er auf dem Kennzeichen aber fehlte.

Genau diese Tatsache wurde in mehreren Fällen bei den jeweiligen Kontrollen vor Ort beanstandet. In dem in Italien aufgetretenen Fall musste ein Busunternehmer eine Strafe von 500,00 € zahlen, da er ansonsten nicht hätte weiterfahren dürfen. Es wurde "angezweifelt", dass es sich bei dem betreffenden Kontrollgerät tatsächlich um das zum Fahrzeug gehörende handele.

Leider wurden diese Probleme in den Medien sehr populistisch dargestellt, was dazu führte, dass mittlerweile der Bindestrich nicht mehr in die Fahrzeugpapiere eingetragen wird.