Landkreis informiert zu erneuter Klage von Königs Wusterhausen
Die kreisangehörige Stadt Königs Wusterhausen hat kürzlich erneut den Landkreis Dahme-Spreewald verklagt. Nachdem die Stadtverwaltung bereits Mitte Juni gerichtlich gegen die vom Kreistag festgesetzte Höhe der Kreisumlage vorging, hat nun der Bürgermeister eine sogenannte Untätigkeitsklage beim Cottbuser Verwaltungsgericht eingereicht. Hintergrund des damit abermals in Gang gesetzten Gerichtsverfahrens ist die Beanstandung des Bürgermeisters zweier von der Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen getroffener Beschlüsse zur Standortfrage des Grundschulneubaus im Ortsteil Senzig.
Das Stadtparlament hatte zuletzt im Februar zum einen mehrheitlich gegen das von der Verwaltung vorgeschlagene Aufstellen eines Bebauungsplanes für den Senziger Grundschulneubau an der Ringstraße gestimmt. Zum anderen hat die SVV den Hauptverwaltungsbeamten in gleicher Sitzung per Beschluss mit einer erneuten und an festgelegte Parameter geknüpften Standortuntersuchung beauftragt. Königs Wusterhausens Bürgermeister sah wohl aus Gründen der wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung eine Rechtswidrigkeit dieser Beschlüsse und forderte Ende April über das Ministerium des Innern und für Kommunales Brandenburg von der unteren Kommunalaufsichtsbehörde des Dahme-Spreewald-Kreises eine Streitentscheidung für seine Beanstandungen.
Die Kommunalaufsicht hat nach ihrer Prüfung festgestellt, dass die vom Bürgermeister vorgenommenen Beanstandungen nicht fristgerecht erfolgten und eine Rechtswidrigkeit der beanstandeten SVV-Beschlüsse nicht erkennbar ist. Daher ist ein kommunalaufsichtliches Einschreiten nicht geboten. Das Innenministerium teilte nach fortlaufendem Schriftwechsel im September mit, dass es die vom Landkreis vertretene Rechtsauffassung für rechtlich nachvollziehbar hält. Somit sind die bestandskräftigen SVV-Beschlüsse zum Grundschulneubau in Senzig von der Stadtverwaltung umzusetzen. Unterdessen entschied man sich im Königs Wusterhausener Rathaus nun eine Untätigkeitsklage zu erheben.
Der vorläufige Streitwert ist vom Cottbuser Verwaltungsgericht auf 15.000 Euro festgesetzt worden. Offen bleibt aus Sicht der Kreisverwaltung zudem, inwieweit der Bürgermeister den Hauptausschuss und die Stadtverordnetenversammlung als Gremien in die Verwaltungsentscheidung zur Klageerhebung einbezogen hat.
