Pres­se­mit­tei­lung

2019 / 0031 - 12.02.2019

Landkreis begrüßt Königs Wusterhausens geänderte Haushaltssatzung

Kommune streicht geplante Kreditaufnahme in Millionenhöhe

Der Landkreis Dahme-Spreewald begrüßt die am gestrigen Abend durch die Stadtverordnetenversammlung verabschiedete Änderung der Haushaltssatzung 2019 der Stadt Königs Wusterhausen. Die Kommunalaufsicht zeigt sich erfreut darüber, dass die Stadtverwaltung damit der Auffassung der Kreisverwaltung gefolgt ist, auf eine beabsichtigte Kreditaufnahme in Höhe von 22 Millionen Euro vorerst zu verzichten. Dieser Verzicht auf eine geplante Neuverschuldung bei einem gleichzeitigen Zahlungsmittelbestand in Millionenhöhe ist nicht nur mit Blick auf die gesetzliche Genehmigungsfähigkeit, sondern auch vor dem Hintergrund der Generationengerechtigkeit ausdrücklich zu befürworten. Ein zusätzlicher Kredit hätte langfristig erhebliche Belastungen für die Stadt und ihre Bürgerinnen und Bürger zufolge.

Der Landkreis ist zudem erstaunt, dass die städtische Kämmerei innerhalb weniger Tage nach einem Anhörungstermin bei der Kommunalaufsicht am 31. Januar 2019 nun einen um neun Millionen Euro höheren Kassenbestand feststellen konnte. Zudem wird mit dem gestrigen SVV-Beschluss die ursprüngliche Höhe des Investitionsvolumens aus der bisherigen Haushaltssatzung uneingeschränkt übernommen. Es dürfen demnach nun sämtliche im Stadthaushalt 2019 enthaltenen Investitionsvorhaben ohne Einschnitte umgesetzt werden.

In der bisher vorläufigen Haushaltsführung der Stadt Königs Wusterhausen waren lediglich pflichtige und bereits begonnene Investitionsvorhaben statthaft. Der Landkreis war in den vergangenen Wochen sehr engagiert, mit dem Hause der Stadtverwaltung eine einvernehmliche Lösung zur Genehmigungsfähigkeit der in der Haushaltssatzung beabsichtigen Kreditaufnahme zu erzielen. Die Kommunalaufsicht stand seit Mitte Oktober 2018 hierzu im dauerhaften Kontakt mit der städtischen Kämmerei. Trotz dessen konnte eine Genehmigung unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfolgen, da die Stadt bis dato nicht die in Aussicht gestellten Unterlagen zur Prüfung eingereicht und damit die Notwendigkeit einer Kreditaufnahme nachgewiesen hatte. Der Stadtverwaltung wurde erläutert, dass die geplante Kreditaufnahme dem Grundsatz der in der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg gesetzlich verankerten Subsidiarität widerspricht. Demnach sind vor der Inanspruchnahme eines Kredites grundsätzlich andere Finanzierungsmöglichkeiten − insbesondere vorhandene Zahlungsmittelbestände − auszuschöpfen. Dass das Rathaus dies als vermeintliche „Blockade“ des Landkreises klassifizierte, ist als bedauerliche Verkennung der haushalterischen Rechtslage zurückzuweisen.